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Bestandsimmobilien auf Kinder übertragen: Neue Abschreibung & ohne Schenkungsteuer
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Entdecken Sie die 7 unschlagbaren Vorteile bei der Übertragung von Bestandsimmobilien auf Ihre Kinder! In diesem Video erfahren Sie alles darüber, wie Immobilien auf eine Familien-GbR übertragen werden können, von Steuerfreibeträgen für Kinder profitiert wird und die doppelte Abschreibung genutzt werden kann. Erfahren Sie, warum überwiegendes Stimmrecht bei den Eltern, Haftungsbeschränkung für die Kinder und die Reduzierung von Erbschafts- und Schenkungsteuern wichtig sind. Zusätzlich gibt es Tipps zu abziehbaren Zinseinkünften und der finanziellen Absicherung der Eltern. Verpassen Sie nicht die Chance auf finanzielle Vorteile für die ganze Familie!
0:00 Einleitung & Intro
1:07 Immobilien auf Familien-GbR übertragen
2:10 Steuerfreibeträge für Kinder
3:01 Doppelte Abschreibung
3:55 Überwiegendes Stimmrecht bei den Eltern
4:45 Haftungsbeschränkung für die Kinder
5:16 Erbschaft- und Schenkungsteuer reduzieren
5:58 Abziehbare Zinseinkünfte
6:37 Finanzielle Absicherung der Eltern
7:40 Fazit & Kontakt
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Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
Telefon: +49 221 999 832-01
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Für Bewerber/innen:
Telefon: +49 221 999 832-06
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Unser Blogbeitrag zur Übertragung von Bestandsimmobilien auf Ihre Kinder:
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
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Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
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