Teilweise Krankschreibung von Arbeitnehmern? Rechtsanwalt Arbeitsrecht

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Ich habe mich noch nicht näher mit diesen Vorschlägen beschäftigt, aber auf den ersten Blick verstehe ich überhaupt nicht, wie dadurch die gesetzl. Krankenkassen entlastet werden sollen? Wenn der AN krankgeschrieben ist, zahlt der AG bis zu 6 Wochen das volle Entgelt weiter, nicht die Krankenkassen. Die einzigen Kosten, die den Krankenkassen dabei entstehen, sind die für die ärztliche Untersuchung und das Attest. Aber diese Kosten würden ja auch bei einer 25% oder 50%-Krankschreibung entstehen.
Und wie wäre es dann mit der Entgeltfortzahlung? Müsste der AG bei einer 50%-Krankschreibung in den ersten 6 Wochen nur noch die Hälfte des Lohns bezahlen und die Krankenkasse die andere Hälfte? Dann würden doch die Kosten für die Krankenkassen noch viel mehr steigen?!

kaithomas
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Hmm...
Meiner Meinung nach wäre es ein Fehler/Problem für beide Seiten! Für Arbetgeber genauso wie für Arbeitnehmer!
Nehmen wir allein die Führsorge Pflicht. Egal ob nun der Arbeitgeber für seine Angestellten o. ein Arbeitnehmer für seine Kollegen. Im Falle einer Ansteckungsfähigen Krankheit, die sich am Arbeitsplatz verbreitet auf Grund einer Teilweisen Krankschreibung würde sich die Arbeits Leistung weiter verschlechtern, als wenn 1 o. 2 Arbeitskräfte ausfallen würden. Darüber hinaus würden die Genossenschaften u. Kassen gucken o. u. wie sie ihre dann entstehenden Kosten dann wieder rein holen könnten! In diesem Fall würden sie sicher den Arbeitgeber zur Kasse bitten da dieser willentlich jemanden arbeiten hat lassen der die Krankheit verbreitet hat. Das würde den Arbeitgeber sicher mehr kosten als die Ausfälle an Arbeitskraft.
Ein Arbeitnehmer der Ansteckend zur Arbeit kommt ist meist fein raus, da dieser sich darauf berufen könnte dies nicht Willenlich getan zu haben, somal eine Rückverfolgung auf genau diesen Arbeitnehmer kaum möglich ist.
Bei Folge Verletzungen/Infektionen sehe ich das ähnlich!
Die Genossenschaften werden gucken ob u. wie sie dort wieder Verluste minimieren können. Dies wird dann wieder der jenige sein der die generelle Aufsichtspflicht hatte!
Ein Arbeitnehmer der in einem Verletzten Zustand arbeiten geht stellt desweiteren eine Gefahr da! Nicht nur zwingend für sich, sondern für alle mit u. an denen er arbeitet!

Desweiteren stellt sich die Frage wer Beurteilt denn ob u. welche Form der Krankschreibung denn angebracht wäre?
Der Arzt? Die Kasse? Der Arbeitgeber? Zu viele Interessenkonflikte u. einschätzungen der Gefahren!

BassVanKruger