Falltraining - das gemeinschaftliche Testament ► juracademy.de

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In diesem Video zum Erbrecht befassen wir uns mit dem gemeinschaftlichen Testament und in diesem Zusammenhang vor allem mit der Auslegung, Umdeutung und der Wechselbezüglichkeit - Problemen also, die in einer Klausur häufig falsch gelöst werden.

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Комментарии
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Die gesonderte Betrachtung der einzelnen Verfügungen höre ich hier zum ersten Mal. Egal, nun gehöre ich hoffentlich zu den glorreichen zehn Prozent!

beeteka
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Könnte man bei Erbfolge der F nicht auch die Umdeutung gem. §140 BGB in ein Einzeltestament ansprechen? Dies wäre bei ihr doch insoweit auch formwirksam, als sie die Verfügung handschriftlich verfasst und unterschrieben hat.

oachkatzl
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Könnte man die teilweise Unwirksamkeit, also die Unwirksamkeit im Hinblick auf den Widerruf der Erbeinsetzung der T durch F, auch auf 2271 ABs.1 S.2 im Wege eines Erst-recht Schlusses stützen ? Wenn der Widerruf nach 2271 Abs.1 S. 2 bereits bei Lebzeiten des Ehegatten nicht durch Verfügung von Todes wegen widerrufen werden kann, dann kann sie erst recht nicht nach dem Tod des Ehegatten widerrufen werden? Liebe Grüße

BusbyBabelife
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Ich bin verwirrt. Gem. §2271 II S.1 BGB ist ein Widerruf doch gar nicht mehr zulässig. Zu dem Zeitpunkt als F das neue Testament erstellt, ist B schon tot. Inwiefern ist es dann möglich, dass ein neues Testament als Widerruf gewertet wird?

l.w.
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Grüß Gott?! Und was ist mit der konfessionellen Neutralität?

tomwa
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