SPKW - Pflichtteilsergänzungsansprüche - „Alles, was Recht ist“

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SPKW - Pflichtteilsergänzungsansprüche - „Alles, was Recht ist“

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Diese eine Frage :
Wenn ich Pflichtteil Erbe werde habe ich die Möglichkeit ein verschenktes Haus, laut BGH wieder zurück in die Erbmasse rechnen zu lassen wenn die Schenkung keine Echte ist, ich meine wenn der Schenkende sich ein Wohnrecht und ein Rückübertragung Recht eintragen hat lassen im Grundbuch sagt der BGH es ist keine echte Schenkung !!

Gilt das nur für den Pflichtteil Ergänzung Anspruch oder auch für die Gesetzliche Erbfolge ? Kann man das Haus wenn laut BGH keine saubere Schenkung erfolgt ist, auch als gesetzlicher Erbe dieses Haus zum Vermögen zurechnen lassen wie beim Pflichtteil Ergänzung Anspruch??


Was für den Pflichtteil und Pflichtteil Ergänzung Antrag gilt muss doch auch für die gesetzliche Erbfolge anwendbar sein ?

deansvetlana