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Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: Bewertung, Freibeträge, Steuersätze |Steuerberater Christoph Juhn
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Unsere Blogbeiträge zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer:
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Bei der Vererbung oder Schenkung von Vermögen fällt Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer an. Beide Steuerarten sind im gleichen Gesetz geregelt. Christoph Juhn erklärt in diesem Video wie die Bewertung, die Freibeträge und die drei verschiedenen Steuerklassen zu Stande kommen.
Der erste wichtige Faktor ist der Wert des Vermögens und der Verwandschaftsgrad der Person die beschenkt bzw. der vererbt werden soll. Bei Ehepartnern besteht der größte Freibetrag in Höhe von 500.000,- EUR. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre genutzt werden. Die Kanzlei JUHN Partner hat ausgerechnet, dass durch die Nutzung der Freibeträge bei einer "normalen" Familie mehr als neun Millionen Euro steuerfrei verschenkt werden können, wenn man die jeweiligen Freibeträge der Kinder und Enkelkinder geschickt nutzt.
Zweiter wichtiger Faktor neben des Verwandschaftsgrades ist die Steuerklasse in die man durch das Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz eingeordnet wird. Diese setzt im Zweifel die Höhe der Steuer fest. Im Video gibt Christoph Juhn ein Beispiel und erklärt an diesem die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
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Bei der Vererbung oder Schenkung von Vermögen fällt Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer an. Beide Steuerarten sind im gleichen Gesetz geregelt. Christoph Juhn erklärt in diesem Video wie die Bewertung, die Freibeträge und die drei verschiedenen Steuerklassen zu Stande kommen.
Der erste wichtige Faktor ist der Wert des Vermögens und der Verwandschaftsgrad der Person die beschenkt bzw. der vererbt werden soll. Bei Ehepartnern besteht der größte Freibetrag in Höhe von 500.000,- EUR. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre genutzt werden. Die Kanzlei JUHN Partner hat ausgerechnet, dass durch die Nutzung der Freibeträge bei einer "normalen" Familie mehr als neun Millionen Euro steuerfrei verschenkt werden können, wenn man die jeweiligen Freibeträge der Kinder und Enkelkinder geschickt nutzt.
Zweiter wichtiger Faktor neben des Verwandschaftsgrades ist die Steuerklasse in die man durch das Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz eingeordnet wird. Diese setzt im Zweifel die Höhe der Steuer fest. Im Video gibt Christoph Juhn ein Beispiel und erklärt an diesem die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
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Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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