Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer: Bewertung, Freibeträge, Steuersätze |Steuerberater Christoph Juhn

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Unsere Blogbeiträge zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer:

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Bei der Vererbung oder Schenkung von Vermögen fällt Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer an. Beide Steuerarten sind im gleichen Gesetz geregelt. Christoph Juhn erklärt in diesem Video wie die Bewertung, die Freibeträge und die drei verschiedenen Steuerklassen zu Stande kommen.
Der erste wichtige Faktor ist der Wert des Vermögens und der Verwandschaftsgrad der Person die beschenkt bzw. der vererbt werden soll. Bei Ehepartnern besteht der größte Freibetrag in Höhe von 500.000,- EUR. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre genutzt werden. Die Kanzlei JUHN Partner hat ausgerechnet, dass durch die Nutzung der Freibeträge bei einer "normalen" Familie mehr als neun Millionen Euro steuerfrei verschenkt werden können, wenn man die jeweiligen Freibeträge der Kinder und Enkelkinder geschickt nutzt.
Zweiter wichtiger Faktor neben des Verwandschaftsgrades ist die Steuerklasse in die man durch das Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz eingeordnet wird. Diese setzt im Zweifel die Höhe der Steuer fest. Im Video gibt Christoph Juhn ein Beispiel und erklärt an diesem die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

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Комментарии
Автор

Herr Juhn, wieder einfach mal ein klasse Vortrag von Ihnen!

yannik
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Super Video, in nicht mal 7 Minuten die Grundzüge des ErbStG/SchStG erklärt👍

maximilianb
Автор

Hallo Herr Juhn,
was meinen Sie mit geschickter Aufteilung von Vermögen zwischen Ehegatten?
Ist nicht der Normalfall eine genau hälftige Verteilung?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es dabei?
Vielen Dank im Voraus!

korbiniansaggau
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Hallo :) Erbt man gewerbliche Mietverträge ? Kann mir da jemand helfen ?

S.K
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Top Video wenn man mal kurz und knapp den Überblick braucht :)

TheMegabrot
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Hallo Herr Kuhn,
muss bei einen GmbH auf Schenkung Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen?

nabiullahmeragi
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Danke für das lehrreiche Video. Dazu zwei Fragen: wie verhält es sich, wenn z.B. von BEIDEN Elternteilen im Jahr 1 eine Schenkung erfolgt, und anschl. im Jahr 5, bzw. im Jahr 12 nochmals eine Schenkung! Wie erfolgt dann die Berechung mit dem Freibetrag? Zweite Frage: wenn eine Immobilie geschenkt, aber im Kaufvertrag kein Preis festgesetzt wurde, welchen Wert verwendet das Finanzamt? Den Wert, den der Notar für die Gebührenberechnung ermittelt hat (z.B. über Bodenwert und Brandversicherungspolice)?? Würde mich über eine Antwort freuen.

tangrantler
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Wenn ich einen Schenkungsvertrag durch einen Teilverzicht ändere bevor die Übertragung ins Grundbuchamt eingetragen worden ist, liegt dann steuerrechtlich eine Rückschenkung vor?

hansrosen
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Tolles Video, vielen Dank! Wie sieht es eigentlich bezüglich Immobilienunternehmen aus? Kann man die steuerfrei in die nächste Generation übertragen? Also z.b. eine Vermögensverwaltende GmbH oder Immobilien-Holding (die jetzt z.b. keine wirklichen Angestellten haben außer Geschäftsftsführer) - würden diese wie ein normales Unternehmen vererbt?

crazyj
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Wie kann es denn sein, dass die Steuerklasse (LSt-Abzugsmerkmal) einen Einfluss auf die ErbSt hat?

GitarrenTobi
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Wenn ich jetzt jedes Jahr € 2.200 an meine Mutter schenke, dann muss Sie im letzten Jahr alles rückwirkend versteuern?

Stardust
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hallo

interessanter kanal, wenn auch für mich als zugehöriger des packs fka mittelschicht volkes die meisten dinge zumindest im moment/vorerst nicht betreffen.
trotzdem die frage, da ich dich/sie für äusserts kompetent und im oberstübchen auf trap halte ;-) :
gibt es abseits der 10 jahres frist (welche ja auch jederzeit verlängert werden kann) für ein winziges und einfaches häuschen, noch eine andere möglichkeit es vor dem zugriff der staatsschmarotzer für einen eventuellen pflegefall der eltern zu schützen? noch ist es nicht überschrieben/verschenkt.
vielen herzlichen dank und liebe grüsse

masterbrain