Freibeträge in der Erbschaftsteuer - ab wann zahle ich Erbschaftsteuer?

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Welche Freibeträge kann ich bei der Erbschaftsteuer geltend machen?

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In der Erbschaftsteuer gibt es persönliche und sachliche Steuerfreibeträge. Über den persönlichen Freibetrag zwischen Ehegatten über € 500.000.-, für Kinder in Höhe von € 400.000.-, bis hin zu dem niedrigsten Freibetrag für Erbschaft- und Schenkungsteuer für Nichtverwandte in Höhe von € 20.000.-. Diese helfen die Steuerlast zu reduzieren oder eine Erbschaft gleich ganz erbschaftsteuerfrei zu stellen. Auch weniger bekannte Freibeträge, wie der Versorgungsfreibetrag, der Freibetrag für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände helfen die Steuerlast zu minimieren.

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Комментарии
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Vielen Dank für das kompetente und sympathische Video über die Erbschaftssteuer! Sehr ausführlich und informativ erklärt! Ich empfehle Sie gern weiter und bin auf weitere Videos von Ihnen sehr gespannt!

Beste Grüße

Simon Koch

simonkoch
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Ich freue mich auf Fragen zu Freibeträgen in der Erbschaftsteuer sowie Lob oder Kritik zu meinem ersten Video.

Reitz-Steuerberater
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Hallo, ich hätte eine Frage? Also mein Onkel aus Australien ist verstorben (Bruder von meinem Vater)Testament ist da wo er mich meine Cousine und Cousen eingetragen hat und auf uns aufgeteilt hat.Jeder erhält Summe 120 TE.Da ich in Deutschland lebe muss ich das hier versteuern.Freibetrag 20TE.100TE mit 20% ist zu versteuern. Ist das so richtig oder kann man das umgehen? Grüsse danke im vorraus

BanovoBrdo
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Hallo Herr Reitz! Danke für die interessanten Ausführungen.
Ich bin Österreicher in Deutschland lebend. Ich habe in beiden Ländern Besitz! Meine erbberechtigten Kinder sind Doppelstaatsbürger in Deutschland lebend. Wo fällt nun die Erbschaftsteuer an? Vielleicht können Sie mir hier einen Hinweis geben auf was da zu achten ist.
Grüße

kanutouren-fur-munchen
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Vielen Dank für das Video. Ich habe eine Frage zur Berechnung der Versorgungsbezüge (Sie erwähnen in Ihrem Beispiel einen Gesamtwert von EUR 200, 000), wie kann man die Bezüge berechnen? z.B. wenn beide Ehepartner ca. 80 Jahre alt sind, der Mann ca. 1500, - / Monat gesetzliche Rente bezieht, die 80 jährige Witwe würde dann 50 % = ca. 750, - erhalten. Was wäre der Gesamtwert der Versorgungsbezüge für die Witwe? Vielen Dank

JuLia-jfsk
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Vielen herzlichen Dank für das interessante, mit angenehmer Stimme gesprochene Video.
Ich habe eine Frage: Meine Immobilien und alle anderen Vermögenswerte befinden sich in der BRD, die potentiellen Erben aber zum Großteil in Österreich, wo z.Zt. keine direkte Erbschaftssteuer besteht. Soll ich die Immobilien nach und nach verkaufen und nur Geld vererben bzw. verschenken oder den Grundbesitz nach dem Ableben vererben?

franzhorner
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Erbschaftssteuer ist das reinste Labyrinth! Ich gehe davon aus, dass der persoenliche Freibetrag fuer ein steuerauslaendisches Kind sehr viel geringer ist? Vielen Dank fuer ein sehr informatives und verstaendliches Video zu diesem Kopfschmerz erzeugenden Thema! Gruss Jutta aus Dublin

jutta
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Ist es sinnvoll, wenn beide Elternteile die Besitzer zweier Häuser sind und ein Berliner Testament haben, die teuren Häuser den Kindern jeweils eins zu 50% pro Kind schenken und das zu Lebzeiten ? Da davon auszugehen ist das beide Eltern nicht zeitgleich sterben um den Freibetrag beider Elternteile zu realisieren.

gmueller