Testament | kinderloses Paar | Rechtsanwalt | Heidelberg

preview_player
Показать описание
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Opitz-Bonse erörtert die erbrechtlichen Probleme von kinderlosen Ehepaaren. Er weist darauf hin, dass bei gesetzlicher Erbfolge nicht eine Alleinerbschaft des überlebenden Ehegatten einritt, sondern die Schwiegereltern oder (wenn die Schwiegereltern bereits tot sind) die Geschwister des verstorbenen Ehegatten mit dem überlebenden Ehegatten eine Erbengemeinschaft bilden. Er erläutert weiter, inwiefern der Güterstand der Ehegatten Auswirkungen auf die Erbquote hat.

Weiter schildert Rechtsanwalt Dr. Opitz-Bonse die Nachteile, die vorhanden sind, wenn der überlebende Ehegatte und dessen Schwiegereltern eine Erbengemeinschaft bilden. Hierbei geht er insbesondere auf den Fall ein, dass eine Immobilie in den Nachlass fällt. Erwähnt wird in diesem Zusammenhang auch der sogenannte Voraus, der dem überlebenden Ehepartner auch bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft allein zusteht.

Rechtsanwalt Dr. Opitz-Bonse geht dann auf die Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerben ein, mit der die Entstehung einer Erbengemeinschaft verhindert werden kann. Er weist darauf hin, dass die Alleinerbensetzung sowohl in einem Einzeltestament als auch in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament erfolgen kann. Ein Einzeltestament kann jederzeit wieder geändert werden, wohingegen bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten eine grundsätzliche Bindung besteht.

Schließlich erläutert Rechtsanwalt Dr. Opitz-Bonse noch die Gründe, warum eine Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament sinnvoll ist und auch geregelt werden sollte, ob der überlebende Ehegatte von der Schlusserbeneinsetzung abweichen darf.

Kanzlei Fathieh
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Tel: 06221 979920
Fax: 06221 979999
Рекомендации по теме