Erbschaft-/Schenkungsteuer: Erwerb anzeigen?!

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Wer erbt oder größere Geschenke erhält, muss den Erwerb beim Finanzamt anzeigen. Dieses prüft dann, ob es zur Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung auffordert.

In diesem Video erklärt Ihnen Steuerberater Michael von Arps-Aubert alle Details zur Anzeigepflicht und die Folgen eines Verstoßes.

Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Identifikationsnumme, Beruf, Wohnung des Erblasserrs oder Schenkers und des Erwerbers;
2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.

Rechtsstand dieses Videos: Januar 2024

Hinweis: Unsere Videos werden nach bestem Wissen mit hohem Qualitätsanspruch erstellt, ersetzen jedoch nicht die individuelle Steuerberatung im Einzelfall. Da die steuerlichen Rahmenbedingungen in jedem Einzelfall von den Darstellungen abweichen können, übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen; jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

von Arps-Aubert + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
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Комментарии
Автор

Interssantes Video, danke dafür. Wenn man vom Finanzamt aufgefordert wir eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben wielange hat man dafür Zeit und kann man evtl. eine Verlängerung beantragen?

olif
Автор

Reicht es, eine Schenkung in einem Nebensatz zu erwähnen? Bei einer schriftlichen Nachfrage mit einem anderen Topik?

sebastianluther
Автор

Muss bei Schenkung einer Immobilie an den leiblichen Sohn Schenkungssteuer gezahlt werden, obwohl schenker und beschenkter seit Jahrzehnten dort wohnen? Es ist ein Haupthaus mit Anbauhaus

andreadederichs