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Eigentumswohnung in der Einkommensteuer 2022, Vermietung, Werbungskosten, Handwerkerleistungen § 35a
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
Eigentümer einer Eigentumswohnungen können wir Aufwendungen der Wohnungseigentümergemeinschaft steuerlich absetzen. Es ist zu unterscheiden, ob die Eigentumswohnung *selbst genutzt* oder ob die Eigentumswohnung *fremdvermietet* wird.
Bei *Selbstnutzung* können neben den eigenen Handwerkerleistungen für das Sondereigentum auch die Handwerkerleistungen, die die Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt und bezahlt hat, bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die Steuermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, max. 1.200 EUR. Der Höchstbetrag der begünstigten Aufwendungen beträgt damit 6.000 EUR. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen kann der Eigentümer einer Eigentumswohnung bei der Steuerermäßigung berücksichtigen.
Bei der *Vermietung* der Eigentumswohnung erzielt die Eigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Neben den selbst getragenen Aufwendungen können die Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Wir klären heute zu welchem Zeitpunkt die Aufwendungen zu berücksichtigen sind und warum man als Eigentümer einer Eigentumswohnung Geduld benötigt.
Vielen Dank Ihnen.
Steuerberater Stefan Mücke
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt
-Inhalt-
0:39 Überblick
1:00 Selbstnutzung der Eigentumswohnung
4:38 Vermietung der Eigentumswohnung
7:25 DIY-Tool für die Einkünfteermittlung bei Vermietung
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