Föderalismus -Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern: 12. Video Staatsorga.-Notfall-Playlist

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In diesem 12. Video erarbeiten wir uns das Bundesstaatsprinzip bzw. den Föderalismus als drittes und letztes ausbildungsrelevantes Staatsstrukturprinzip.

Dabei geht es um die grundsätzliche (Staats-)Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, anders gesagt, um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

Das Grundgesetz verteilt die Kompetenzen dabei nach den drei Staatsgewalten (Exekutive, Legislative und Judikative) und weißt die staatlichen Aufgaben grundsätzlich den Ländern zu. In der Ausnahme ist der Bund zuständig - auch wenn im echten Leben und in unseren Klausuren die Ausnahme die Regel ist.

Wir erarbeiten uns also diesen Grundsatz und die Gestaltung der Ausnahme aus dem Grundgesetz. Bei der Lösung von Klausuren aus diesem Bereich wird es darum gehen, dass du die dezidierten Regelungen und insbesondere das Regel-Ausnahme-Verhältnis stringent und sauber aus dem Gesetz herausarbeitest. Das wird nach diesem Video kein Problem für dich sein!

Ich hoffe dir so die Angst vor der Klausur im Staatsorganisationsrecht nehmen zu können und dir den Überblick und das Grundverständnis zu geben, das du brauchst, um mit dem Gesetz eine gute Note zu bekommen.

Dein
Jura-Justus
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