Urteil: Unfallversicherung ersetzt nur die Brille auf der Nase

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Urteil: Unfallversicherung ersetzt nur die Brille auf der Nase
Sozialgericht München: Keine Erstattung für Lesebrille in Handtasche Geht bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit eine Brille kaputt, wird sie von der gesetzlichen Unfallversicherung ersetzt, wenn sie ihrem Zweck entsprechend auf der Nase getragen wurde. Wurde dagegen eine Lesebrille in der Handtasche mitgeführt, muss die Unfallversicherung für die Kosten nicht aufkommen, entschied das Sozialgeric...
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