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Armbruch in der Kita I Aufsichtspflicht & Haftung I Aber die Unfallkasse!?
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Arm- oder Beinbruch bei einem Kind in der Kita – wer haftet auf Schadensersatz oder gar Schmerzensgeld?
Die Unfallkassen geben immer wieder Übersichten heraus, wie viele Kinder in einem bestimmten Zeitraum in Kita oder Hort sich bei einem Unfall verletzt haben – oftmals auch noch aufgeschlüsselt nach der Art der Verletzung.
Ganz vorne dabei sind natürlich die Prellungen oder Schürfverletzungen. Auch die eingeklemmten Finger in der Kita-Tür haben leider ganz oft einen Platz in den Top 5. Aber auch Brüche kommen natürlich vor. Und natürlich stellt sich auch bei diesen Verletzungen hier die Frage, wer, wann, wie in die Haftung für tatsächliche oder vermeintliche Aufsichtspflichtverletzungen genommen werden und sich mit zumindest geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen konfrontiert sehen könnte – Erzieher? Der Träger? Die Unfallkasse?
Die Unfallkassen geben immer wieder Übersichten heraus, wie viele Kinder in einem bestimmten Zeitraum in Kita oder Hort sich bei einem Unfall verletzt haben – oftmals auch noch aufgeschlüsselt nach der Art der Verletzung.
Ganz vorne dabei sind natürlich die Prellungen oder Schürfverletzungen. Auch die eingeklemmten Finger in der Kita-Tür haben leider ganz oft einen Platz in den Top 5. Aber auch Brüche kommen natürlich vor. Und natürlich stellt sich auch bei diesen Verletzungen hier die Frage, wer, wann, wie in die Haftung für tatsächliche oder vermeintliche Aufsichtspflichtverletzungen genommen werden und sich mit zumindest geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen konfrontiert sehen könnte – Erzieher? Der Träger? Die Unfallkasse?