Video-Seminar: Steuerliche Behandlung von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit und Kantinenessen

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💡 Für die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, um welche Art von Mahlzeit es sich handelt. In diesem Seminar lernen Sie die relevanten Unterschiede kennen und wie Sie diese steuerlich richtig beurteilen.

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Seminarinhalte:

🟦 Mahlzeiten während beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten
Was bedeutet eine Mahlzeit bis oder über 60 €? Kommt für Mehraufwendungen für Verpflegung ein Werbungskostenabzug in Betracht? Wann muss der Arbeitgeber den Großbuchstaben „M“ in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eintragen?
📌 Grundsatz der steuerlichen Erfassung
📌 Dem Grunde nach Anspruch auf eine Verpflegungspauschale
📌 Dem Grunde nach kein Anspruch auf eine Verpflegungspauschale
📌 Mahlzeiten, deren Preis 60 € übersteigt

🟦 Bewirtungen von Arbeitnehmern
Bei Bewirtungen, die nicht anlässlich einer Auswärtstätigkeit stattfinden, können unter gewissen Voraussetzungen Freigrenzen und Freibeträge berücksichtigt werden.
📌 Speisen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes
📌 Belohnungsessen
📌 Betriebsveranstaltungen
📌 Sachleistungen des Arbeitgebers zu besonderen Anlässen

🟦 Geschäftlich veranlasste Bewirtungen
Bei solchen Bewirtungen gibt es Besonderheiten beim Thema Betriebsausgabenabzug und auch bei der Teilnahme von Arbeitnehmer an solchen Essen. Zudem ist zu beachten, dass auch hier eine Verpflegungspauschale zu kürzen ist.
📌 Betriebsausgabenabzug
📌 Teilnahme von Arbeitnehmern

🟦 Arbeitstägliche Mahlzeiten
Diese Mahlzeiten sind unter gewissen Voraussetzungen mit den amtlichen Sachbezugswerten zu bewerten und es besteht die Möglichkeit einer pauschalen Versteuerung durch den Arbeitgeber.
📌 Begriff der Mahlzeit
📌 Mahlzeiten im Betrieb
📌 Essenmarken

🟦 Zusammenfassung
Mit Hilfe dieser Gegenüberstellungen erhalten Sie einen schnellen Überblick über die gesamte Thematik im Berufsalltag.
📌 Außergewöhnlicher Arbeitseinsatz/Belohnungsessen
📌 Besonderer Anlass des Arbeitnehmers Arbeitslohn/kein Arbeitslohn
📌 Betriebsveranstaltungen Arbeitslohn/kein Arbeitslohn
📌 Kantinenessen/Essenmarken
📌 Mahlzeiten während der Auswärtstätigkeit bis und über 60 € und Anspruch auf Verpflegungspauschale oder nicht
📌 Teilnahme an geschäftlich veranlassten Bewirtungen durch Arbeitgeber/Dritten
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