Video-Seminar: Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern

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💡 Im Rahmen der Reisekostenabrechnung werden oft Aufwendungen abgerechnet, die steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Dies führt dann zu Steuernachzahlungen im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. In diesem Seminar erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen steuerfreie Erstattungen möglich sind, ob bei steuerpflichtigem Arbeitslohn pauschal versteuert werden kann und welchen Bescheinigungspflichten der Arbeitgeber nachkommen muss.

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Seminarinhalte:

🟦 Allgemeines zu Reisekosten
Reisekosten können nur unter Einhaltung gesetzlicher Regelungen steuerfrei erstattet werden.
📌 Begriff und Voraussetzungen für Reisekosten
📌 Erstattung von Reisekosten
📌 Vorangehender oder nachfolgender Privataufenthalt
📌 Gemischt veranlasste Reisen

🟦 Erste Tätigkeitsstätte
Ist ein Arbeitnehmer an seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig, können keine Reisekosten erstattet werden. Diese Tätigkeitsstätte kann vom Arbeitgeber bestimmt oder durch zeitliche Kriterien festgelegt werden.
📌 Definition
📌 Zuordnung durch den Arbeitgeber
📌 Quantitative Zuordnungskriterien
📌 Sammelpunkt
📌 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet
📌 Zusammenfassung

🟦 Fahrtkosten
Wird für die Auswärtstätigkeit kein Firmenfahrzeug genutzt, können entstandene Fahrtkosten bei der Nutzung von PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet werden.
📌 Fahrtkosten als Reisekosten
📌 Ermittlung der Fahrtkosten bei Nutzung eines Fahrzeugs
📌 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
📌 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

🟦 Verpflegungsmehraufwendungen
Die entstehenden Mehraufwendungen für Verpflegung können durch Pauschalen abgegolten werden. Sind Beschäftigte länger als drei Monate an derselben Tätigkeitsstätte tätig, ist die Dreimonatsfrist zu beachten.
📌 Definition
📌 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland
📌 Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland
📌 Dreimonatsfrist
📌 Pauschale Versteuerung

🟦 Auslandsreisen
Bei Reisen ins Ausland stellt sich immer die Frage, welche Landespauschalen anzusetzen sind. Die Ermittlung der richtigen Pauschale hängt davon ab, ob es sich um eine Anreise oder um eine Abreise handelt.
📌 Allgemeines
📌 Verpflegungspauschalen für eintägige Reisen
📌 Verpflegungspauschalen für mehrtägigen Reisen
📌 Mahlzeiten während der Auswärtstätigkeit

🟦 Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit
Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit zur Verfügung, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob eine Verpflegungspauschale angesetzt werden kann und ob es sich um eine übliche Mahlzeit handelt.
📌 Grundsatz
📌 Dem Grunde nach Anspruch auf eine Verpflegungspauschale
📌 Dem Grunde nach kein Anspruch auf einen Verpflegungspauschale
📌 Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung
📌 Mahlzeiten, deren Preis 60 € übersteigen

🟦 Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers
Wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht, muss das Finanzamt wissen, ob der Arbeitgeber bereits Verpflegungspauschalen gezahlt oder Mahlzeiten zur Verfügung gestellt hat.
📌 Verpflegungsmehraufwendungen
📌 Großbuchstabe M

🟦 Übernachtungskosten
Entstehen Übernachtungskosten, können diese entweder nach Einzelnachweis oder durch Pauschalen abgegolten werden. Bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten ist die 1.000 €-Grenze zu beachten.
📌 Tatsächliche Kosten
📌 Pauschbetrag
📌 Nach Ablauf von 48 Monaten

🟦 Reisenebenkosten
In der Praxis wird oft diskutiert, welche Aufwendungen Reisenebenkosten darstellen und welche nicht. Werden Kosten erstattet, die nicht unter den Begriff Reisenebenkosten fallen, kann steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen.
📌 Aufwendungen, die Reisenebenkosten darstellen
📌 Aufwendungen, die keine Reisenebenkosten darstellen

🟦 Zusammenfassende Abrechnungen
Hier werden die einzelnen Reisekosten in einer Abrechnung zusammengefasst und ermittelt, welcher Betrag steuerfrei erstattet werden kann.
📌 Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit im Inland
📌 Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit im Ausland
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