Der verstorbene Mieter ohne Erben? Ist der Nachlasspfleger eine Option oder Pflicht? | Tutorial

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Der verstorbene Mieter ohne Erben? Ist der Nachlasspfleger eine Option oder Pflicht?
Ist der Mieter verstorben und keine erkennbaren Erben vorhanden, so stellen sich für den Vermieter eine Reihe von Fragen: Ist das Mietverhältnis beim Tod des Mieters zu Ende? Wie soll man kündigen? Von wem bekommt man die Miete, die Betriebskosten, die Renovierungskosten erstattet? Wer tritt für den Mieter ein? Muss man einen Nachlasspfleger für den toten Mieter bestellen? Wie bestellt man einen Nachlasspfleger? Diese und weitere Fragen werden in diesem Video beantwortet.

Haben Sie Fragen rund um Ihr Immobilieneigentum? Dann sind Sie hier richtig. Weitere interessante Themen finden Sie unter #ImmobilienrechtTopaktuell

▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 – Einleitung
00:15 – Wann endet das Mietverhältnis beim Tod des Mieters?
00:48 – Mieter ohne Erben – wer nimmt die Kündigung entgegen?
02:17 – Was ist ein Nachlasspfleger?
02:46 – Was brauche ich, um einen Nachlasspfleger zu beantragen?
03:58 – Wer trägt die Kosten für einen Nachlasspfleger?
04:26 – Was ist mit dem Vermieterpfandrecht?
05:39 - Wie beantrage ich einen Nachlasspfleger?
06:02 – Der Nachlasspfleger wird eingesetzt – die 3-Monats-Einrede
06:42 – Der Nachlasspfleger richtet das Aufgebotsverfahren ein
07:54 – Achtung: Verjährung
09:45 – Exkurs: Die Verjährung bei Mietende beim Nachlasspfleger
11:24 – Verabschiedung der Zuschauer

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Комментарии
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Super dann habe ich letztes Jahr wohl alles falsch gemacht! Mein Mieter ist letztes Jahr verstorben, seine Tochter hat das Erbe ausgeschlagen und selbstverständlich vorher die Wohnung durchwühlt und alle Wertsachen mitgenommen, dafür einen fast neuen Laptop gegen ein def. Laptop getauscht, den Keller so vollgemüllt das man die Tür kaum aufbekam. Das Nachlassgericht sagte mir das ich in die Wohnung (nach 2 Monaten) rein darf und wenn ich Wertgegenstände finde soll ich das Dokumentieren und sichern. Ich könnte dann von meinen Mieterpfandrecht Gebrauch machen und könnte das Ausräumen der Wohnung mit dem Deponat, welches ich nicht hatte verrechnen. Ich habe dann selber mit meinen neuen Mietern allesausgeräumt und entsorgt und neu renoviert. Ich habe vom Nachlassgericht bis heute nichts mehr gehört. Ich hoffe das ich keine Probleme bekomme. Für mich war das ein teurer Spaß! Ich war zu gutmütig und hatte meinen Mieter den ich über 50 Jahre kannte auch noch für 5Euro pro m2 Wohnen lassen.😢

eqa
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Hallo Herr Dr. Horst,
vielen Dank für Ihr sehr interessantes Video über die Abwicklung eines Mietverhältnisses nach dem Tod eines Mieters. Ich habe Ihr Video ca. 5x am Stück hintereinander angeschaut. Ich habe eine Etw. und einen älteren Mieter der alleine lebt. Ich glaube das die von Ihnen geschilderte Problematik auf mich zu kommt. Wie gehe ich vor, wenn ich weit weg wohne und körperliche stark Einschränkungen bin. Kann ich die Abwicklung vollständig einem Dritten übergeben. Ist ja auch eine Vertrauenssache.

onkelhulk