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Rechtsextremistisches compact Magazin endlich verboten.
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Zitat Tagesschau:
"Rechtsextremistische Publikation: Faeser verbietet Compact-Magazin
Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextremistische Compact-Magazin des Publizisten Elsässer verboten. Damit verschwindet das erfolgreichste und reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten.
Von Michael Götschenberg und Holger Schmidt, ARD-Sicherheitsexperten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten. Zuvor hatten ARD-Hauptstadtstudio und SWR darüber berichtet.
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von Compact in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren Compact-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.
Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war."
"Rechtsextremistische Publikation: Faeser verbietet Compact-Magazin
Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextremistische Compact-Magazin des Publizisten Elsässer verboten. Damit verschwindet das erfolgreichste und reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten.
Von Michael Götschenberg und Holger Schmidt, ARD-Sicherheitsexperten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten. Zuvor hatten ARD-Hauptstadtstudio und SWR darüber berichtet.
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von Compact in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren Compact-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.
Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war."
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