Was ist bei Schenkung von Immobilien zu beachten?

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Rechtsanwalt Johannes Huber erklärt in diesem Video, worauf bei der Schenkung von Immobilien zu achten ist.

Erfahren Sie mehr in dem vollständigen Video.

Johannes J.A. Huber - Der Immobilien-Anwalt

Johannes J.A. Huber ist seit 2010 selbständiger Rechtsanwalt im Immobilienrecht und hat den Fachanwaltslehrgang für Miet- und WEG-Recht absolviert. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien, im Mietrecht, sowie der Beratung von Immobilienmaklern.

Vereinbare Sie Ihr kostenloses Erstberatungsgespräch mit Johannes J.A. Huber!

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Impressum:
Johannes J.A. Huber
Rechtsanwalt
Maximilianstr. 24
80539 München
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE238402069
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Комментарии
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Laut ihrem Video trifft dies auf uns zu... Wir leben seit 1996 in dem Haus... Immobilien übertragung eigener Sohn.... Warum müssen wir denn dann 60.000€ schenkungssteuer zahlen!? 🤔

andreadederichs
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Hallo....
Es geht um eine Immobilienschenkung an sein Kind (Einzelkind)
Hätte der Notar über die Möglichkeit einer Teilschenkung aufklären müssen? Bei einer Erbschaft der Immobilie wären wir eh drin wohnen geblieben und hätten überhaupt keine Steuern bezahlen müssen... Jetzt müssen wir 60.000€ schenkungssteuer bezahlen

andreadederichs