Aufgebotsverfahren im Erbfall. Was bringt das?

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Viele Menschen wissen, dass sie mit dem Erbe auch die Schulden des Verstorbenen übernehmen müssen. Aus Sorge davor, mit eigenem Vermögen für die Schulden aufkommen zu müssen, schlagen dann die meisten Erben das Erbe aus. Dies ist jedoch selten die beste Lösung.

Was nahezu unbekannt ist: im Normalfall haftet der Erbe beschränkt, d.h. nur mit dem Nachlass. Das Aufgebotsverfahren dient dazu, sich Klarheit über die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Schulden zu verschaffen.

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#Erbenhaftung​, #Aufgebotsverfahren, #Nachlassinsolvenz
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Комментарии
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Großartig wie Sie alles erklären.Bin grosser Fan, habe schon viel gelernt.Danke dafür, weiterhin Gesungheit und noch viele Videos für uns .

renatelachmann
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Vielen Dank für Informationen!
Habe nach ihren Video Nachlassinsolvenz beantragt, leider die Kosten für Beerdigung übernommen.. .. gibt es da eine Chance?
Und was sind Ausnahmefälle ? ( wo Erbe immer haftet )
Vielen Dank noch mal

margaritaburghart
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Lieber Herr von Malsen, was ist unter verheirateten Eheleuten ein Notarielles Zuwendungsversprechen mit Erbvertrag?
Eigentlich unüblich da sie ja im gestzl. Güterstand verheiratet sind, vermutl. Steuergedanken.
Vielen Dank

bodogabler
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Super informatives Video, vielen Dank! Kann das Aufgebotsverfahren auch erst dann beantragt werden, wenn sich Gläubiger melden (natürlich innerhalb des ersten Jahres nach Annahme der Erbschaft)? Ebenso die Nachlassverwaltung/Nachlassinsolvenz, kann diese auch dann noch beantragt werden wenn sich Gläubiger bereits gemeldet haben? Sprich Erbe annehmen, hoffen das sich keiner meldet (da die finanzielle Lage unübersichtlich ist bei weit entfernten Verwandten und der Nachlass sich nur auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag an Bargeld beschränkt) im schlimmsten Falle dann aber beantragen? Vielen Dank für die Antwort!

nikoa
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Schwere Kost...wenn man von nix Ahnung hat .

andreaa
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Wären Sie ein Auto, dann sind Sie ein silberner Mercedes. xo Netz

mingn