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Holding mit Immobilien: Steuern optimieren
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Bei einer Holding in Kombination mit Immobilien kann man Steuern optimieren - und zwar gleich auf vielfältige Weise. So gründet man zunächst mit einer weiteren Person eine GbR, um eine gewerbliche Immobilie zu erwerben. Die Immobilie vermietet man dann an eine Tochtergesellschaft der eigenen Holding. Nach zehn Jahren kann man die GbR zuerst in eine OHG umwandeln und diese dann zu 89,9 % an die eigene Holding verkaufen. Anschließend wandelt sie die OHG in eine Immobilien-GmbH um. Dadurch zahlt die GmbH keine Gewerbesteuer (Stichwort erweiterte Grundstückskürzung). Durch den Verkauf der OHG besteht eine Kaufpreisforderung gegenüber der Holding. Als Gesellschafter der Holding kann man dadurch die thesaurierten oder zukünftigen Gewinne der Holding steuerfrei auszahlen, um die Kaufpreisforderung zu tilgen. Und die Immobilien-GmbH kann erneut vom inzwischen gestiegenen Immobilienwert abschreiben.
0:00 Holding mit Immobilien: Steuern optimieren (Einleitung)
0:50 Aufbau einer Holdingstruktur
1:42 Optionen zum Erwerb der gewerblichen Immobilie
2:25 Immobilien-GbR gründen
3:00 Besteuerung der Mieteinkünfte
3:35 Immobilien-GbR vermeidet Betriebsaufspaltung
4:01 Steuerfreier Verkauf der Immobilie nach 10 Jahren
5:10 Immobilien-GbR: Umwandlung und Verkauf an Holding
6:09 Holding mit Immobilien-GmbH: Steuern optimieren
8:25 Holding mit Immobilien: für wen lohnt sich das Modell?
9:00 Steuern optimieren mit Holding & Immobilien: Kontakte
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Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
Telefon: +49 221 999 832-01
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Für Bewerber/innen:
Telefon: +49 221 999 832-06
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Unser Blogbeitrag zur Holding mit Immobilien:
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
#immobilien #holding #steuergestaltung
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2:25 Immobilien-GbR gründen
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Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
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