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#NEU: Wie funktionieren die Energiegemeinschaften in Österreich? TPA Energy Tomorrow by Bernd Rajal
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Bernd Rajal, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte und Spezialist für Energie-Themen, analysierte in seinem Beitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen von Energiegemeinschaften in Österreich. Im Vordergrund dieser Zusammenschlüsse steht der Gedanke, dass innerhalb dieser Gemeinschaften die erzeugte Energie geteilt wird und damit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende geleistet wird. Der Jurist und Energie-Experte lieferte Antworten auf die Fragen:
Welche Rechtsformen für Energiegemeinschaften geeignet sind?
Welche Vorzüge diese bieten?
In welche Richtung entwicklt sich die Gesetzgebung bei Energiegemeinschaften ?
Die Errichtung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ist grundsätzlich schon seit der „kleinen“ Ökostromnovelle 2017 möglich und war bisher lediglich in § 16a ElWOG normiert. Das EAG setzt nun die nächsten Schritte. Aufbauend auf der Vorstellung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes soll dieser Beitrag die Energiegemeinschaften des EAG in den Mittelpunkt rücken. Hierbei handelt es sich stets um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen in Form einer Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit, Die genaue Ausgestaltung und Zielsetzung variiert jedoch. Diese ist vor allem davon abhängig, ob es sich um eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder eine Bürger-Energiegemeinschaft handelt.
Diese neuen Formen der gemeinschaftlichen Energienutzung bzw. -vermarktung erleichtern es, am Energiemarkt teilzunehmen. Dabei steht es den Gemeinschaften zusätzlich auch frei, ob sie den erzeugten Strom ausschließlich an ihre Mitglieder weitergeben oder zusätzlich auch Überschuss-Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Das EAG ermöglicht sogar den Zusammenschluss von Privaten und lokalen Behörden.
Welche Merkmale haben diese Energiegemeinschaften?
Allgemein wird zwischen zwei Arten von Energiegemeinschaften, welche auf zwei verschiedenen EU-Richtlinien beruhen, unterschieden: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und Bürger-Energiegemeinschaft.
Die Energiegemeinschaften des EAG bringen eine Vielzahl spannender und durchaus attraktiver Anwendungsmöglichkeiten. Aufgrund der freien Rechtsformwahl und zahlreicher darüberhinausgehender Ausgestaltungsmöglichkeiten wird es darauf ankommen, die passendste Organisationsstruktur zu identifizieren. Gestaltungsspielraum ist jedenfalls zur Genüge vorhanden.
Der vorliegende Regierungsvorlage inkl. Erläuterungen wirft jedoch einige Zweifelsfragen auf. Beispielsweise verwundert der Umstand, dass im Rahmen des EAG keine Investitionsförderungen für Bürger-Energiegemeinschaften – sehr wohl jedoch für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – vorgesehen sind.
Unklar ist darüber hinaus, ob im Rahmen des EAG tatsächlich ein zusätzlicher Gemeinnützigkeitsbegriff geschaffen wurde. Nachdem dieser aus der EU-Richtlinie übernommen wurde, deckt er sich klarerweise nicht mit dem in der Bundesabgabenordnung (BAO) normierten Gemeinnützigkeit: Während § 34 BAO den Begriff an das Kriterium der Förderung der Allgemeinheit knüpft, sieht das EAG das Erfordernis der Erzielung von Vorteilen für die Mitglieder/Gesellschafter (und der Gebiete vor Ort). Dazu kommt, dass bisher keine numerischen Grenzen für die Gemeinnützigkeit (Stichwort Vermarktung von Überschussenergie mit Gewinn) normiert wurden.
INFORMIEREN Sie sich hier über Energiegemeinschaften in Österreich:
Wege zur Energiewende – oder: Einfach mal kurz die Welt retten.
Am 8. September fand im Palais Niederösterreich nun bereits zum zehnten Mal die Veranstaltung „Energy Tomorrow“ unter dem Motto „Einfach mal kurz die Welt retten“ statt. Das Beratungsunternehmen TPA lud mit Unterstützung der Wirtschaftsrechtskanzlei Schönherr zum innovativen Branchenevent ein, das als zertifiziertes Green Event und erstmals auch in hybrider Form – persönlich & als Livestream – veranstaltet wurde.
Das prominent besetzte Experten-Podium beschäftigte sich mit den neuesten Entwicklungen in Sachen Energieeffizienz und der Umsetzbarkeit neuer Energiemodelle. Knapp 300 interessierte Teilnehmer nahmen persönlich oder auch via Livestream an der Veranstaltung teil. Energy Tomorrow-Initiatorin Karin Fuhrmann, Mitglied des Management Teams bei TPA und Immobilien-Expertin zur Veranstaltung „Ich freue mich sehr, dass so viele Gäste unserer Einladung gefolgt sind. Es ist uns ein Herzensanliegen auf innovative Vorzeige-Projekte und Trends im Energiebereich hinzuweisen und so positive Impulse für alternative Wege zu liefern.“
Welche Rechtsformen für Energiegemeinschaften geeignet sind?
Welche Vorzüge diese bieten?
In welche Richtung entwicklt sich die Gesetzgebung bei Energiegemeinschaften ?
Die Errichtung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen ist grundsätzlich schon seit der „kleinen“ Ökostromnovelle 2017 möglich und war bisher lediglich in § 16a ElWOG normiert. Das EAG setzt nun die nächsten Schritte. Aufbauend auf der Vorstellung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes soll dieser Beitrag die Energiegemeinschaften des EAG in den Mittelpunkt rücken. Hierbei handelt es sich stets um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen in Form einer Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit, Die genaue Ausgestaltung und Zielsetzung variiert jedoch. Diese ist vor allem davon abhängig, ob es sich um eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder eine Bürger-Energiegemeinschaft handelt.
Diese neuen Formen der gemeinschaftlichen Energienutzung bzw. -vermarktung erleichtern es, am Energiemarkt teilzunehmen. Dabei steht es den Gemeinschaften zusätzlich auch frei, ob sie den erzeugten Strom ausschließlich an ihre Mitglieder weitergeben oder zusätzlich auch Überschuss-Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Das EAG ermöglicht sogar den Zusammenschluss von Privaten und lokalen Behörden.
Welche Merkmale haben diese Energiegemeinschaften?
Allgemein wird zwischen zwei Arten von Energiegemeinschaften, welche auf zwei verschiedenen EU-Richtlinien beruhen, unterschieden: Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und Bürger-Energiegemeinschaft.
Die Energiegemeinschaften des EAG bringen eine Vielzahl spannender und durchaus attraktiver Anwendungsmöglichkeiten. Aufgrund der freien Rechtsformwahl und zahlreicher darüberhinausgehender Ausgestaltungsmöglichkeiten wird es darauf ankommen, die passendste Organisationsstruktur zu identifizieren. Gestaltungsspielraum ist jedenfalls zur Genüge vorhanden.
Der vorliegende Regierungsvorlage inkl. Erläuterungen wirft jedoch einige Zweifelsfragen auf. Beispielsweise verwundert der Umstand, dass im Rahmen des EAG keine Investitionsförderungen für Bürger-Energiegemeinschaften – sehr wohl jedoch für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – vorgesehen sind.
Unklar ist darüber hinaus, ob im Rahmen des EAG tatsächlich ein zusätzlicher Gemeinnützigkeitsbegriff geschaffen wurde. Nachdem dieser aus der EU-Richtlinie übernommen wurde, deckt er sich klarerweise nicht mit dem in der Bundesabgabenordnung (BAO) normierten Gemeinnützigkeit: Während § 34 BAO den Begriff an das Kriterium der Förderung der Allgemeinheit knüpft, sieht das EAG das Erfordernis der Erzielung von Vorteilen für die Mitglieder/Gesellschafter (und der Gebiete vor Ort). Dazu kommt, dass bisher keine numerischen Grenzen für die Gemeinnützigkeit (Stichwort Vermarktung von Überschussenergie mit Gewinn) normiert wurden.
INFORMIEREN Sie sich hier über Energiegemeinschaften in Österreich:
Wege zur Energiewende – oder: Einfach mal kurz die Welt retten.
Am 8. September fand im Palais Niederösterreich nun bereits zum zehnten Mal die Veranstaltung „Energy Tomorrow“ unter dem Motto „Einfach mal kurz die Welt retten“ statt. Das Beratungsunternehmen TPA lud mit Unterstützung der Wirtschaftsrechtskanzlei Schönherr zum innovativen Branchenevent ein, das als zertifiziertes Green Event und erstmals auch in hybrider Form – persönlich & als Livestream – veranstaltet wurde.
Das prominent besetzte Experten-Podium beschäftigte sich mit den neuesten Entwicklungen in Sachen Energieeffizienz und der Umsetzbarkeit neuer Energiemodelle. Knapp 300 interessierte Teilnehmer nahmen persönlich oder auch via Livestream an der Veranstaltung teil. Energy Tomorrow-Initiatorin Karin Fuhrmann, Mitglied des Management Teams bei TPA und Immobilien-Expertin zur Veranstaltung „Ich freue mich sehr, dass so viele Gäste unserer Einladung gefolgt sind. Es ist uns ein Herzensanliegen auf innovative Vorzeige-Projekte und Trends im Energiebereich hinzuweisen und so positive Impulse für alternative Wege zu liefern.“