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Erben - Die 3 größten Rechtsirrtümer
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Auch im Erbrecht gibt es viele Irrtümer, die sich über die Zeit verfestigt haben und im Zuge dessen auch zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben, die nicht nötig gewesen wären. Wir klären die größten Irrtümer rund um die Erbschaft, Erben und Vererben nun einmal auf!
# 1 Das Testament muss vom Notar verfasst sein, um wirksam zu sein. Das ist nicht richtig! Ein Nachlass kann testamentarisch von jedem verfasst werden. Diese Variante ist das sogenannte privatschriftliche Testament.
# 2 Ein Testament ist ebenso dann wirksam, wenn es mit dem Computer verfasst und dann unterschrieben wurde. Auch das ist nicht korrekt — Das privatschriftliche Testament muss handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterzeichnet werden, andernfalls besteht keine rechtskräftige Wirksamkeit.
# 3 Im Erbfall bestehen keine Ansprüche mehr für den, der im Testament enterbt wurde. Auch das ist ein Mythos. Es gibt im deutschen Erbrecht den sogenannten Pflichtteilsanspruch. Dieser Pflichtteil wird per Gesetz einer bestimmten Erbengemeinschaft gewährt.
Über Weiteres in Sachen Erbrecht wie der Erbschaftssteuer, dem Erbschein oder möglichen Schenkungen halten wir Sie sowohl hier auf YouTube, als auch in unserem Blog auf dem Laufenden!
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