IMMER WIEDER SACHSEN UND BAYERN: 'Zeit zum Handeln' - Harte Covid-Auflagen gegen vierte Corona-Welle

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Angesichts der immer bedrohlicheren Corona-Welle mit Rekord-Infektionszahlen kommen neue Alltagsauflagen auf Millionen Bürger zu. Weitreichende praktische Folgen könnten die Beschlüsse von Bundestag, Bundesländern und Bundesregierung vom Donnerstag für Ungeimpfte haben. So sollen dort, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird, nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels haben (2G). Einige Bundesländer haben solche Regelungen bereits.

Der Bundestag beschloss außerdem Pläne von SPD, FDP und Grünen, die 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen vorsehen: also Impfung, Genesung oder Test. Die Zustimmung des Bundesrats am Freitag blieb zunächst offen, da es Vorbehalte in der Union gab. Mehrere Länder kündigten am Abend aber ein Ja an. Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben.

«Es ist wirklich absolute Zeit zum Handeln», mahnte die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eindringlich. Sie sprach von einer dramatischen und «wirklich besorgniserregenden» Infektionssituation. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz kündigte für den Winter «einschneidende Maßnahmen» an. Es gelte nun, als Land zusammenzuhalten. Bisher Nicht-Geimpfte sollten sich «einen Ruck» geben und sich impfen lassen. Merkel betonte: «Wir wissen, und das ist bedauerlich, wir könnten besser dastehen, wenn die Impflücke nicht so groß wäre.»

Um die Ausbreitung des Virus in den Griff zu kriegen, legten Bund und Länder neue Grenzwerte für Beschränkungen fest. Ausschlaggebend ist künftig die Hospitalisierungsrate. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100 000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen.

Liegt die Rate über drei, soll in dem Bundesland für Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie und bestimmte Dienstleistungen flächendeckend 2G gelten. Zutritt haben dann nur Geimpfte und Genesene. Steigt die Krankenhaus-Rate auf mehr als sechs, sollen Geimpfte und Genesene in bestimmten Einrichtungen wie Diskotheken, Clubs und Bars zusätzlich einen Test vorlegen (2G plus).

Derzeit liegt die «Hospitalisierungs-Inzidenz» in 12 der 16 Bundesländer über drei, lediglich Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und das Saarland wären also nicht betroffen. In drei Ländern liegt der Wert über sechs: in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern.

Spitzt sich die Lage noch mehr zu, sollen die Länder laut Merkel auch wieder Kontaktbeschränkungen einführen. Dabei reiche der vom Bundestag beschlossene Maßnahmenkatalog ihrer Meinung nach nicht aus, sagte Merkel. Man habe sich aber geeinigt, diesen Katalog zeitnah zu überprüfen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte, diese Evaluierung - spätestens am 9. Dezember bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz - sei für die unionsgeführten Bundesländer elementar.

Am Vormittag hatte der Bundestag von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Neuregelungen beschlossen, die diesen Katalog umfassen und unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen bringen sollen. Hier sind dann Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sollen Testpflichten für Beschäftigte und Besucher verankert werden. Auf der anderen Seite aber sollen etwa Schul- oder Geschäftsschließungen künftig nicht mehr möglich sind.

Damit sie in Kraft treten können, muss der Bundesrat diesen Regeln am Freitag aber noch zustimmen. Die Union hatte gedroht, das zu blockieren - nach der Bund-Länder-Runde kündigten allerdings mehrere Länder, darunter NRW und Bayern, die Zustimmung an. Wüst zeigte sich trotzdem unzufrieden: Der neue «Instrumentenkasten» schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein. Es könne nicht sein, dass die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei.

#corona #infektioinsschutzgesetz #sachsen

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