Restschuldbefreiung: Die 3 wichtigsten Fakten zur neuen Löschfrist

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Ab sofort verkürzt die SCHUFA die Speicherdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahre auf sechs Monate. Die SCHUFA hat sich zu diesem Schritt trotz noch laufender Gerichtsverfahren vor dem EuGH und BGH zu diesem Thema entschieden.

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