RECHT EINFACH - EU-Richtlinie zur Verkürzung der Restschuldbefreiung

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RECHT EINFACH - Die EU-Richtlinie zur Verkürzung der Restschuldbefreiung kann eine Chance sein, um Schuldnern unter bestimmten Voraussetzungen einen schnelleren Neuanfang zu ermöglichen. Dadurch kann man bereits nach drei statt nach sechs Jahren eine Restschuldbefreiung erreichen.

Worauf dabei zu achten ist, welche Probleme auftreten können und welche Richtlinien der Gesetzgeber hier mehr oder weniger sinnvoll geregelt hat, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.

Weitere Erklärungen zur Insolvenz und Restschuldbefreiung:

Der Internetauftritt der Kanzlei Könemann zum Insolvenzrecht:

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