Die elektronische Patientenakte: So funktioniert die ePA für alle in der Praxis

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Ab 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten - es sein denn, sie widersprechen. In der ePA werden Gesundheitsdaten und Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation gespeichert und stehen so auch den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten zur Verfügung. Eine Chance für die Gesundheitsversorgung!

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