Erbschaftsteuer-Freibeträge – erklärt in 2 Minuten vom Steuerberater (Kanzlei ROSE & PARTNER)

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Erbschaften unterliegen der Erbschaftsteuer, soweit sie die Freibeträge der Erben übersteigen. Steuerfachanwalt und Steuerberater Helge Schubert verrät, was es mit persönlichen Freibeträgen und Versorgungsfreibeträgen beim Erben auf sich hat.

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