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Steuern einfach erklärt - Schritte zur neuen Grundsteuer in BW (Land- und Forstwirtschaft)
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Besitzen Sie eine land- oder forstwirtschaftliche Fläche oder gehört Ihnen ein Kleingarten?
Wissen Sie, was die Grundsteuerreform für Sie bedeutet?
Dieser Film erklärt es.
Der Hobbybauer Fritz Äckerle besitzt zwei landwirtschaftliche Flurstücke, von denen er eines selbst bewirtschaftet. Das andere hat er an Frieda Müller verpachtet. Frieda liest die öffentliche Aufforderung: „Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jede landwirtschaftliche Nutzfläche, ob selbst genutzt oder verpachtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 31.10.2022 abgeben.“
Da Fritz Eigentürmer der beiden Flurstücke ist, muss er die Erklärung abgeben. Frieda als Pächterin muss keine Erklärung abgeben.
Einige Wochen später erhält Fritz ein Informationsschreiben von seinem Finanzamt. Das Scheiben enthält Angaben zu seinen Flurstücken, die ihm beim Ausfüllen der Erklärung unterstützen. Die Erklärung muss elektronisch abgegeben werden. Über den Steuer-Chatbot und auf der Homepage www.Grundsteuer-BW.de findet er weitere Informationen.
Fritz registriert sich auf Mein ELSTER, da er Mein ELSTER bisher nicht genutzt hat. Nach dem Erhalt des Registrierungsschreibens kann er ab dem 01.07.2022 die Erklärung online abgeben. Sowohl die Hilfefunktion von Mein ELSTER als auch die Homepage www.Grundsteuer-BW.de helfen ihm dabei. Wichtig ist die richtige Art der Nutzung. Um die Erklärung richtig ausfüllen zu können, hat er vorher Frieda gefragt, was sie auf der gepachteten Fläche anbaut. Die benötigte Ertragsmesszahl erhält er kostenlos aus dem Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer, welches er auf www.Grundsteuer-BW.de findet.
Nachdem Fritz die Feststellungserklärung über Mein ELSTER an das Finanzamt gesendet haben, erhält er von seinem Finanzamt einen neuen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid.
Den Grundsteuerbescheid, der die ab dem 01.01.2025 geltende neue Grundsteuer feststellt, erhält er zu einem späteren Zeitpunkt von seiner Gemeinde.
Wissen Sie, was die Grundsteuerreform für Sie bedeutet?
Dieser Film erklärt es.
Der Hobbybauer Fritz Äckerle besitzt zwei landwirtschaftliche Flurstücke, von denen er eines selbst bewirtschaftet. Das andere hat er an Frieda Müller verpachtet. Frieda liest die öffentliche Aufforderung: „Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jede landwirtschaftliche Nutzfläche, ob selbst genutzt oder verpachtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 31.10.2022 abgeben.“
Da Fritz Eigentürmer der beiden Flurstücke ist, muss er die Erklärung abgeben. Frieda als Pächterin muss keine Erklärung abgeben.
Einige Wochen später erhält Fritz ein Informationsschreiben von seinem Finanzamt. Das Scheiben enthält Angaben zu seinen Flurstücken, die ihm beim Ausfüllen der Erklärung unterstützen. Die Erklärung muss elektronisch abgegeben werden. Über den Steuer-Chatbot und auf der Homepage www.Grundsteuer-BW.de findet er weitere Informationen.
Fritz registriert sich auf Mein ELSTER, da er Mein ELSTER bisher nicht genutzt hat. Nach dem Erhalt des Registrierungsschreibens kann er ab dem 01.07.2022 die Erklärung online abgeben. Sowohl die Hilfefunktion von Mein ELSTER als auch die Homepage www.Grundsteuer-BW.de helfen ihm dabei. Wichtig ist die richtige Art der Nutzung. Um die Erklärung richtig ausfüllen zu können, hat er vorher Frieda gefragt, was sie auf der gepachteten Fläche anbaut. Die benötigte Ertragsmesszahl erhält er kostenlos aus dem Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer, welches er auf www.Grundsteuer-BW.de findet.
Nachdem Fritz die Feststellungserklärung über Mein ELSTER an das Finanzamt gesendet haben, erhält er von seinem Finanzamt einen neuen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid.
Den Grundsteuerbescheid, der die ab dem 01.01.2025 geltende neue Grundsteuer feststellt, erhält er zu einem späteren Zeitpunkt von seiner Gemeinde.
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