Soforthilfe Betriebsänderung - Betriebsrat TV (Folge 284)

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Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in Videos behandelten Themen, Informationen und Tipps nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

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Am besten ist immer die Situation, wenn einer meiner betriebsräte mich anruft mit den Worten "Philip, kannst Du bitte nach Möglichkeit sofort vorbeikommen?" Auf die Frage "Was ist denn los?" kommt dann ganz gerne mal "Das wissen wir auch nicht aber die Kienbaums sind im Laden!" Und wenn ich es einrichten kann, bin ich dann selbstverständlich sofort im Auto und fahre da hin.

Beschlussfassungen (hier auf mih gemünzt - das ist gegegebenfalls entsprechend zu ändern, indem Ihr euren eigenen Anwalt da reinsetzt) :

1. Herausgabe Information und Unterlagen

Der Betriebsrat stellt fest, dass zur Erfüllung seiner Aufgaben, hier insbesondere aus § 80 Abs. 1 Nr, BetrVG, noch weitere Informationen und Unterlagen durch die Arbeitgeberseite zu erteilen und vorzulegen sind. Dies betrifft insbesondere Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit einer etwaigen Betriebsänderung im Sinne der §§ 111 ff. BetrVG, welche hier aus Sicht des Betriebsrats aufgrund der folgenden Umstände vorliegen könnte

(...)

Die Arbeitgeberseite ist hierzu aus § 80 Abs. 2 BetrVG verpflichtet.

Beschluss:
Der Betriebsrat fordert die Arbeitgeberseite auf, bis zum (Datum - 10 Tage) die nach-folgenden Informationen zu erteilen und die dazugehörigen Unterlagen vorzulegen bzw. entsprechende Speichermedien zugänglich zu machen:

(…)

Für den Fall, dass sich die Arbeitgeberseite nicht bis zum (Datum – 10 Tage) die eingeforderten Informationen vollumfänglich erteilt und entsprechende Unterlagen vorlegt bzw. Speichermedien zugänglich macht, betreibt der Betriebsrat das Be-schlussverfahren auf Informationserteilung und Vorlage der Unterlagen bzw. Zu-gänglichmachung von Speichermedien zu dem zuständigen Arbeitsgericht in (Ort).
Rechtsanwalt Philip Stühler-Walter, Gotenstraße 25, 53175 Bonn, wird als Verfah-rensbevollmächtigter zur Einleitung und Führung des Beschlussverfahrens beauf-tragt und mandatiert. Die Beauftragung und Mandatierung erfolgt widerruflich für alle erforderlichen Instanzen.
Der Anspruch des Betriebsrats aus § 40 BetrVG auf Freistellung von den Kosten der der Beauftragung des Rechtsanwaltes wird an Rechtsanwalt Philip Stühler-Walter, Gotenstraße 25, 53175 Bonn, zur Beitreibung im eigenen Namen abgetreten.

2. Unterlassung

Der Betriebsrat stellt fest, dass die Maßnahme der Arbeitgeberseite (Thema) eine Betriebsänderung im Sinne der §§ 111 ff. BetrVG darstellen könnte.

Beschluss:
Die Arbeitgeberseite wird aufgefordert, es zu unterlassen, (…), ohne dass der Be-triebsrat hierzu zuvor beteiligt wurde. Weiterhin wird die Arbeitgeberseite aufgefor-dert, mit dem Betriebsrat in Verhandlungen zum Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans zu treten und sich hierzu bis zum (Datum – 4 Tage) verbindlich zu erklären.

Für den Fall, dass sich die Arbeitgeberseite nicht bis zum (Datum – 4 Tage) verbind-lich zu der Aufforderung des Betriebsrats auf Unterlassung äußert, betreibt der Be-triebsrat das Beschlussverfahren gerichtet auf Unterlassung wegen (Thema) zu dem zuständigen Arbeitsgericht in (Ort).
Rechtsanwalt Philip Stühler-Walter, Gotenstraße 25, 53175 Bonn, wird als Verfah-rensbevollmächtigter zur Einleitung und Führung des Beschlussverfahrens beauf-tragt und mandatiert. Die Beauftragung und Mandatierung erfolgt widerruflich für alle erforderlichen Instanzen.
Der Anspruch des Betriebsrats aus § 40 BetrVG auf Freistellung von den Kosten der der Beauftragung des Rechtsanwaltes wird an Rechtsanwalt Philip Stühler-Walter, Gotenstraße 25, 53175 Bonn, zur Beitreibung im eigenen Namen abgetreten.

(Hinweis: ob der BR bei einer Betriebsänderung einen Unterlassungsanspruch im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG hat oder nicht, ist zwischen den einzelnen Gerichten umstritten. Das LAG Hamm sagt beispielsweise ja, die LAGe in Düsseldorf und Köln nein; allerdings ist die letzte Entscheidung vom LAG Düsseldorf so alt, dass sich inzwischen die Zusammensetzung des zuständigen Senats geändert hat und man nicht weiß, wie die jetzt entscheiden würden)


3. Bestellung Sachverständiger:

Der Betriebsrat stellt fest, dass er im Rahmen der Verhandlungen zur Thematik (…) aus eigenen Mitteln und eigener Kenntnis nicht in der Lage ist, die im Raum ste-henden Fragen abschließend und selbständig rechtlich zu beantworten. Fachkun-dige Angehörige der Belegschaft finden sich hierzu nicht. Das durch Grundlagen-schulungen erworbene Wissen ist ebenfalls nicht hinreichend.
Insbesondere sind die nachfolgenden Fragen zu klären:

Beschluss:
Rechtsanwalt Philip Stühler-Walter, Gotenstraße 25, 53175 Bonn, wird zur Beglei-tung, Verhandlung und zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu der Thematik (…) als Sachverständiger gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG hinzugezogen. Die Arbeitge-berseite wird aufgefordert, bezüglich der Hinzuziehung des Sachverständigen bis zum (Datum – eine Woche) ihr Einverständnis im Sinne einer näheren Vereinba-rung zu erklären und mit dem Rechtsanwalt eine gesonderte Gebührenvereinba-rung zu treffen.
Im Übrigen wird der Anspruch des Betriebsrats aus § 40 BetrVG auf Freistellung von den Kosten der Hinzuziehung des Sachverständigen an Rechtsanwalt Philip Stüh-ler-Walter, Gotenstraße 25, 53175 Bonn, zur Beitreibung im eigenen Namen abge-treten.

arbeitnehmeranwaltstuhler-
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Bei uns ist letztes Jahr der Betrieb um ein Gebäude erweitert worden. Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze wollte der Arbeitgeber alles ohne Betriebsrat umsetzen. Kurz zuvor waren vier Mitglieder vom BR bei der WAF auf einem Lehrgang zum Thema: Beteiligung in wirtschaftlichen- und personellen Angelegenheiten. Mit dem Wissen der WAF und den §§ 90 und 106 BetrVG konnten wir den Chef überzeugen, dass es besser ist den BR mit ins Boot zu holen.

saschafunk
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Können Arbeitnehmer auch Vorschläge für BR Sitzungen machen? Hab was zum Thema Erschwerniszuschlag. Würde ich gerne dem Gremium mal vorschlagen. Oder wäre besser es erst mal mit einzelnen BRs zu besprechen

saengo