Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuerberatung beim Auto fahren, Multi-Tasking ist also möglich.... :-) Ich habe eine Frage. Es geht um das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland (Artikel 7). Eine natürliche Person (schwedischer Staatsbürger, Wohnsitz in NL) ist alleiniger Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland (nur EUR 2.000 Umsatzerlöse / ca. EUR 8.000 betriebliche Aufwendungen, hauptsächlich Reisekosten, etwas Materialaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Abschlusskosten, Repräsentationskosten, Aufbau des Unternehmens). Daneben betreibt er ein Einzelunternehmen in den Niederlanden im selben Gewerbezweig (kleiner Jahresfehlbetrag). Ein niederländischer "Finanzadviseur" behauptet sehr bestimmt, die EUR 8.000 Betriebsausgaben (oder zumindest ein Großteil davon) können bei dem niederländischen Einzelunternehmen steuerlich geltend gemacht werden - mit dem erklärten Ziel der Verrechnung mit positiven Einkünften. Ich deute den Artikel 7 nicht so. Danke für Ihre fachliche Einschätzung als Experte.

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