Praxisfall #1: Auslands-Firma im Niedrigsteuerland - nur 1% Steuern zahlen? Christoph Juhn

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Unsere Blogbeiträge zur Firmengründung im Ausland:

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Im ersten Video unserer neuen Reihe der Praxisfälle erzählt Christoph Juhn uns von seiner Praxiserfahrung, wie er zusammen mit einem Mandanten eine Firma im Ausland gegründet hat und über das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen in der Rechtsform einer Personengesellschaft weltweit die Steuerzahllast auf nur 1% reduzieren konnte. Durch den Antrag auf verbindliche Auskunft wurde dies beim Finanzamt kontrolliert und bestätigt. Dieses Unternehmenskonstrukt existiert bereits seit 5 Jahren und wird immer noch vom Finanzamt anerkannt.

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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

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Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

dieser Mann ist mir äußerst sympathisch

ffmalex
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Das nenne ich doch mal Steueroptimierung vom feinsten 😉👌

azraelak
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Ein toller Stb. und die Videos sind nicht nur informativ, sondern auch noch sehr unterhaltsam. Man merkt förmlich, wie er für seine Sache brennt. Toll, bitte weiter so und vielen Dank, dass ich ein bisschen in Ihre Welt eintauchen darf.

jergimo
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Kurz, bündig, fantastisch! Vielen Dank!

dariadavid
Автор

Mit dem Madeira Modell im Mittelstand modell oder als Ltda. & Commandita kann man das in 2024 (noch) mit 5% runter regeln. Kostet ca. 7 Teur 8m Aufsatz. Und einmalig 14 Teur directors and legal fee.

lehrgangswerk
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Ab welcher Gewinnhöhe ist eine solchenKonstruktion denn interessant?

lieberfreialsgleich
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Endlich mal jemand der weiß wovon er redet 👌

OguzYucel
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Das nenne ich mal click Bait, ist in Ordnung, ich rufe Sie nächstes Jahr an!

Michibz
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Ist dieses Konstrukt auch für Freiberufler möglich?

Trendkanal
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Ja aber ist das noch aktuell? Das Land gilt bestimmt heute als Niedrigsteuerland und es greift somit die Hinzurechnungsbesteuerung.

davora.
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Sehr informative Videos. Vielen Dank. Hat sich diese Sachlage bis dato verändert?

carmenvonsuevia
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Wieso muss man den Gewinn eigentlich ausschütten ? Kann man das Geld nicht erstmal in der Firma im Ausland parken ?

EMPI
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Kann ein Freiberufler in Deutschland eine solche Personengesellschaft in Rumänien gründen und entsprechend profitieren?

hc
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Wäre schon cool zu wissen welches Land aber gut :D

stellamaris
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Um welches Ausland handelte sich in diesem Video.?

operaglove
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Bis der Prüfer i wann kommt und ggf. mit § 1 AStG, § 20 Abs 2 AStG oder 50d Abs. 9 EStG (zurecht) dazwischen funkt .... ;)

davidheckerodt
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Lieber Prof. Juhn, vielen Herzlichen Dank für diesen Inhalt.
Wer bestimmt es denn, welche Methode (Freistelungsmethode oder Anrechnungsmethode) angewendet wird. In der Steuererklärung kann man es zwar angeben und in soweit ist es schon eine Wahl aber wie betrachtet die Situation dann die Finanzbehörde? Wie konnte Ihr Mandant, in dem Fall die Anrechnungsmethode, was für ihn sehr nachteilig auswirken würde, vermeiden? Gibt es dafür Regeln oder kann man es vorher für die angestrebte Einkunftsart im Vorfeld beantragen und sich sichern?
Schöne Grüße.

turkerberber
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Hallo Juhn, ich hätte da eine interessante Frage für dich, was genau beinhaltet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Rumänien. Wäre es nicht mega wenn man den Wohnsitz in der Schweiz hätte, guten Gehalt bekommt und eine Firma in Rumänien hätte? Hab mir mal kurz das DBA durchgelesen und da nur herausgefunden, dass sich das auf Zinsen und Lizenzgebühren bezieht, hast du da mehr Infos zu?

markus_
Автор

Funktioniert das so auch in Österreich? Konkret mit einem Einkommen aus Rumänien :) Lg

markusf
Автор

Genau so stelle ich mir ein Steuerberater vor! 👍

muradsahin