Keine Steuern in Deutschland zahlen? Neue Gesetzesänderung macht es möglich!

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Wie schafft man es, keine Steuern in Deutschland zahlen zu müssen? Dieser Frage geht Christoph Juhn in seinem neuen Video nach. Denn zum 01.01.2022 gab es eine Gesetzesänderung, die ein bisher bestehendes Unrecht aus dem Weg räumt. So kann man mit einer Beteiligung bis zu 50 % eine Gesellschaft in einem Land ohne Einkommensteuer gründen und unter gewissen Voraussetzungen Steuervorteile erlangen.

0:00 Einleitung & Intro
1:25 Schädliche Voraussetzungen
4:31 Relevante Gesetzesänderung
6:10 Gestaltungsmodell
7:48 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

► Telefon: +49 221 999 832-01

#Steuerfrei #Beteiligung #Einkommensteuer
Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Bester kostenloser Rat: Geschäftsidee in DE testen und danach Deutschland so schnell wie möglich verlassen ♥️

einfachauswandernmontenegro
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Tolle Idee. Aber könnte wohl scheitern, wenn letztlich die Geschäftsleitung im Inland sitzt, Paragraph 1 Abs. 1 KStG; oder wenn es möglicherweise zur beschränkten Steuerpflicht im Inland kommt, da es sich wohl regelmäßig um inländische Einkünfte handelt, Paragraph 2 KStG i.V.m. Paragraph 49 EStG.
In jedem Fall wird es Streit und Ärger mit dem Finanzamt geben. Muss man mögen.

chrismohlig
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Kann der zweite auch eine Stiftung sein?

JohnB
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Das ist in der Tat eine wilde Gesetzesänderung!

slnce
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Ja und was ist mit Problem 1 und mit Problem 3? Wie löst man diese Probleme?

ivanbrcan
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Wäre diese Gestaltung zb eine Möglichkeit für einen Ingenieursdienstleister seine Beratungsleistung (in Deutschland für deutsche Unternehmen) steuerfrei durchzuführen oder welche Gestaltung wäre für solche Fälle angebracht? (Analog andere Beratungsleistungen - zb IT usw)

freerider
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Ich arbeite als Rechtsreferendar in einer internationalen Großkanzlei. Diese Gesetzesänderung hat mich auch schon beschäftigt. Das Problem ist auch, dass die so neu ist, dass es noch viel zu wenig Literatur dazu gibt.

karapetrov-ic
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Wird hier nicht begriffliche was durcheinander gebracht - ganz am Anfang sagen Sie, Sie haben "Länder ohne EINKOMMENSSTEUER" gegoogelt. Im weiteren geht es ja aber um die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland und ich nehme an, die ganze Steuersparthematik bezieht sich auf die Körperschafts- und Gewerbesteuer, die dann entsprechend wegfallen, richtig? (also nicht auf die Steuer auf Ebene der Privatperson, z.B. bei Gewinnausschüttung)

buhltbuhlt
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Ein Geschäftsführer im jeweiligen Ausland bzw. Sitz der Firma brauche ich aber weiterhin ?

maximilianaltmann
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Hi coole Tipps auf jeden Fall. Sitze momentan in der JVA Dortmund...

aedi_aedi
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Mein Partner (in Australien) und ich planen die Gründung einer LLC mit einer Dienstleistung für den weltweiten Finanzsektor und waren bislang der Meinung, dass wir die Gewinne nach australischen Gesetz versteuern müssten und uns den Nettogewinn teilen. Verstehe ich das richtig: Müssen wir das Unternehmen in Deutschland anmelden mit Sitz in Australien, damit wir als gleichberechtigte Partner (mit jeweils gleichen Anteilen) die Gewinne ohne steuerabzug aufteilen können?

MarcelFitzner
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Sie machen echt tolle und informative Videos, aber das setup die über Belichtung und die kaum zu erkennenden Smartboard Skizzen sind echt nicht gut. Man sollte vielleicht in der Zukunft ein richtiges Studio aufbauen mit Belichtungskonzept etc.

jes.official
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Scheitert es im Zweifel nicht immer an Voraussetzung 1? Oder müssen die schädlichen Voraussetzungen nicht kumulativ erfüllt sein? Sofern kumulativ, dann wird es schwierig, da Voraussetzung 1 immer schädlich. Vielen Dank!

ILP
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Ein sehr interessantes Thema, dennoch verstehe ich nicht ganz. Die Dienstleistungen können also Deutschland ausgeführt werden, und im Ausland versteuert werden ? Und welche Steuern fallen dann für mich, als Beteiligte Person an, wenn ich über das Geld in Deutschland verfügen will ? Das Video ist sehr anschaulich, dennoch komplex für Personen, mit Beschränkten Grundkenntnissen. Dies ist keine Kritik, eher eine Feststellung, ich freue mich sehr über jedes Video.

obstjogurt
Автор

Wie ist das wenn man die Limited mit der Partnerin macht, welche eine doppelte Staatsbürgerschaft hat?

goldkat
Автор

Könnte man auch die Gewinne in der Firma liegen lassen und irgendwann für 1 Jahr in dieses Land auswandern um dann der gesamten Gewinn steuerfrei auszuschütten und dann wieder nach Deutschland kommen mit dem Geld? Ansonsten wären ja bei regulären Ausschüttungen 25% Kapitalertragssteuer fällig.

PeppaPigParody
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Verstehe ich es richtig, dass dafür aber zwingend ein DBA mit dem Land vorliegen muss? Und eine Frage zu 3:59: Was bedeutet "sich der Hilfe bedienen? Trifft dies auch zu, wenn ich ein GF-Gehalt bekomme? Dann wäre es ja nicht "umsonst". Oder hängt es mit den Ausschüttungen zusammen? Wenn ja, was wenn ich mir dann außerhalb des GF-Gehalts nichts ausschütte?

Bei_Gandalfs_Bart
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@Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]
Also funktioniert es nicht mehr wenn man allein zu 100% eine Personengesellschaft (aka GmbH & Co.KG) in einem EU-Land mit DBA gründet? Oder betrifft der nur die Kapitalgesellschaften?

MCSanych
Автор

Hätten Sie Interesse ein gemeinsames Video über Auswandern, Konsequenzen für Immobilien in Deutschland etc. zu machen? Wir sitzen nicht weit von Ihnen ;-)

kibriz
Автор

Ist der Mitgesellschafter einer deutschen STB-Sozietät aus zwei Berufsträgern eine nahestehende Person im Sinne des AStG wenn die beiden Sozietätspartner nicht verwandt sind und jeweils 50% an der ausländischen LLC halten?

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