Erbrecht Folge 2: Gesetzliche Erbfolge

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00:00 Herzlich willkommen!
00:49 Rückblick auf die vergangene Einheit
10:07 #Erbfähigkeit
27:53 Bedeutung der gesetzlichen Erbfolge
32:47 Verwandtenerbrecht
52:58 #Ehegattenerbrecht
1:05:25 Kommorientenvermutung
1:10:31 Staatserbrecht
1:11:47 #Erbensucher
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Комментарии
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Super hilfreicher Podcast, vielen Dank, dass Sie Ihr Wissen hier zur Verfügung stellen.

paulvonkries
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Hallo Herr Fries,
ich wollte nur kurz etwas Anerkennung dalassen. Ich bin Auszubildende und schreibe bald die Abschlussprüfung und Ihre Vorlesungen sind wirklich super um alles noch mal zu wiederholen und das Rechtswissen etwas zu vertiefen! Ich habe mir auch Ihre Vorlesungen zum Familienrecht komplett angesehen und es war jeder einzelne Punkt leicht verständlich erklärt und die Weise des Erklärens war auch nicht trocken, wie es bei vielen anderen der Fall ist, sondern lustig und modern. Mir ist aufgefallen, dass sie beim Familienrecht auch LGBTQ mit einbezogen haben, also es war nicht nur die Rede von Ehe zwischen Mann und Frau sondern auch von Frau/Frau und Mann/Mann. Damit leisten Sie einen großen Beitrag dazu, dass sich solche Menschen sicherer und willkommener in dieser Welt fühlen.🌈 Vielen Dank für die ganze Mühe und Arbeit!
Viele Grüße :)

janinehornung
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Die didaktischen Neuerungen finde ich ab der 2. Folge spätestens richtig gut👍

pokemartin
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Ich bin auch (nur) ReFa Azubi und stelle nicht zum ersten Mal fest, dass die Ausbildung für Juristen sowohl in den Büchern als auch an den Unis (hab auch mal ein bisschen Jura studiert) und vor allem auch in Veranstaltungen wie Ihrer unendlich viel besser ist als das, was Azubis an der Berufsschule geboten wird. Es macht Spaß, Ihnen zuzuhören, und ich finde es traurig, dass man uns Azubis immer sagt: "Ihr müsst das nicht verstehen; Ihr müsst das einfach (nur) anwenden" - dabei kann man Dinge nur anwenden, wenn man sie versteht, und vor allem macht es nur Spaß, sich mit Dingen zu beschäftigen die man versteht. Ich wünschte, die Uniprofs würden an die Berufsschulen geschickt (oder die Azubis in die Hörsäle...), weil sie so viel anschaulicher und sicherer erklären. Vielen Dank also für Ihre Arbeit und dafür, mir bei der morgigen Prüfung bestimmt ein paar Punkte zu bringen!

yvonnedohle
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Super spannend und verständlich erklärt. Vielen Dank!😄

ticatalks
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Ich liebe Ihre Vorlesungen. Danke für Ihre Arbeit! Wenn ich "dambare" google dann übersetzt es mir "verurteilen" statt "schulden" wie in 8:26 erwähnt. Heißt es eher die "Erben sind verurteilt :-) (verpflichtet)" zu leisten? :-)

nilayemir
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Lieber Herr Martin Fries, vielen Dank für Ihre Onlinevorlesungen. Ich kann mit diesen immer sehr gut lernen, da Sie auch sehr verständlich erklären können. Für diese Erbrechtsreihe hätte ich nur noch einen kleinen Verbesserungsvorschlag: Wäre es möglich, dass sie Ihre selbstgemalten Skizzen auch auf die Unterlagen drucken? Das wäre zur Veranschaulichung echt super. Vielen Dank für Ihre Mühe!

julianeoelschlegel
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Minute 20:00 -> Ein nasciturius kann einen KG Anteil erben? Wenn der dann irgendwann mal vollständig aus dem Mutterleib ausgetreten ist erwirbt der dann aber wegen der unbeschränkten Haftung sicher keine lediglich rechtlich vorteilhafte Rechtsposition. Das passt nicht zusammen....

janesa
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Kann ein nichtgeschiedener Ehegatte (Erblasser) eigentlich den Anteil des anderen Ehegatten (Erben) reduzieren? Also zum Beispiel obwohl in Zugewinngemeinschaft gelebt wurde, das Viertel mach § 1371 wegtestieren oder das viertel nach §1931 in zB ein Achtel vermindern (§ 2303 (2)) oder auf ein Drittel erhöhen? Also sozusagen per letztwilliger Verfügung die Höhe aufwärts des Pflichtteils beliebig festlegen?

janesa
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Sehr geehrter Herr Prof. Fries, ist die "erfolglose" Erbensuche, nach "Informierung" d. Erbdetektiven durch das Nachlassgericht, VSS für das Erbrecht d. Staates i.S.d. § 1936 ?

arsvivendi
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Vielen Dank für die gute Präsentation! Hinsichtlich der Erbensuche darf ergänzt sein, dass diese Tätigkeit - gerade auch wenn sie beruflich ausgeführt wird - "Erbenermittlung" heißt. Weiter sollte Beachtung finden, dass das Nachlassgericht bei unbekannten Erben meist einen Nachlaßpfleger bestellt, der in erster Linie nach den unbekannten Erben zu suchen hat. Das Nachlaßgericht hat zwar eine Ermittlungspflicht, diese ist aber in der Realität durch den zu leistenden Aufwand kaum zu erfüllen. Erbenermittler werden meist von Nachlaßpflegern beauftragt, wenn die Erbensuche schwierig ist. Dann gestatte ich mir noch die Anmerkung, dass Ihr ausgezeichneter Vortrag aus meiner Sicht durch die Verwendung von Gendersprache nichts an Qualität gewinnt, eher im Gegenteil. In den Gesetzestexten wird ja auch nicht gegendert und dies aus guten Gründen.

TheAccelerated
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Wenn ein Erblasser einen Vertrag zugunsten dritter schließt §328, §331 und sich bei dem Versprechenden Vertragspartner ein hoher Vermögensbetrag befindet, wird dieser Vermögensbetrag der sich beim Versprechenden befindet auch Anspruch/Recht oder Vermögenswert der per §1922 als teil des Nachlasses auf die Erben übergeht? Nicht, oder?

janesa
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Minute 24:54 Was sagten Sie da? Keine Ärger omnis Wirkung?

janesa
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Minute 08:00 - Es gibt zwar kein Vindikationslegat im Standarderbfall, aber durch den §2301 müsste eine verschenkte Sache oder Recht an dritte ähnlich wie ein Vindikationslegat von den Erben gefordert werden können. Vermute aber bei §2301 geht der Gegenstand ohne Umweg über die Erbengemeinschaft direkt in das Eigentum des dritten über? Dann wäre es ja doch eine Art der Singularsukzession im hiesigen Recht möglich.

janesa