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Welche Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) gibt es? Anwalt erklärt die Unterschiede
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#berufsunfähigkeitsversicherungen #berufsunfähigkeitsversicherung #bu-versicherung #fluguntauglichkeitsversicherung # dienstunfähigkeitsversicherung #dreaddiseaseversicherung #rechtsanwalt #fachanwalt #versicherungsrecht #medizinrecht
Informieren Sie sich in diesem Video über die verschiedenen Arten von Versicherungen, die bei Berufsunfähigkeit greifen können. Neben der klassischen BU-Versicherung, die ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent leistet, gibt es spezielle Policen wie die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, die Flugdienstuntauglichkeitsversicherung für Piloten und Flugbegleiter sowie die Dread Disease Versicherung, die bei schweren Krankheiten wie Krebs zahlt. Informieren Sie sich auch über Grundfähigkeits- und Multi-Risk-Versicherungen, die unabhängig vom ausgeübten Beruf zahlen, wenn bestimmte Krankheiten oder Fähigkeiten verloren gehen. Schließlich wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorgestellt, bei der die Leistungsvoraussetzungen deutlich höher sind, da sie erst greift, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und für Versicherungsrecht. Dr. Alexander T. Schäfer informiert zu Rechtsfragen und aktuellen Entwicklungen in in den Bereichen Medizinrecht und Versicherungsrecht, insbesondere zu Fragen der Arzthaftung und der privaten Unfallversicherung sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Impressum:
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
bürgle schäfer Rechtsanwälte (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft)
Hochstraße 17; D - 60313 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0)69 400.340.9 - 0; Fax: +49 (0)69 400.340.9 - 40
Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und der DL-InfoV:
Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Rhein-Main / Hessen). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Bestimmungen können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden. Rechtsanwälte sind nach der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten.
Informieren Sie sich in diesem Video über die verschiedenen Arten von Versicherungen, die bei Berufsunfähigkeit greifen können. Neben der klassischen BU-Versicherung, die ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent leistet, gibt es spezielle Policen wie die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, die Flugdienstuntauglichkeitsversicherung für Piloten und Flugbegleiter sowie die Dread Disease Versicherung, die bei schweren Krankheiten wie Krebs zahlt. Informieren Sie sich auch über Grundfähigkeits- und Multi-Risk-Versicherungen, die unabhängig vom ausgeübten Beruf zahlen, wenn bestimmte Krankheiten oder Fähigkeiten verloren gehen. Schließlich wird die Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorgestellt, bei der die Leistungsvoraussetzungen deutlich höher sind, da sie erst greift, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
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Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (Rhein-Main / Hessen). Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Diese Bestimmungen können über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden. Rechtsanwälte sind nach der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden. Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten.