Coaching Kunden wollen ihr Geld zurück? Dann lies' weiter ...

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Du bist Coach? Dann kann es dir passieren wie vielen anderen auch:

Dein Kunde nimmt deine Leistung in Anspruch und fordert dann mithilfe darauf spezialisierte Kanzleien sein Geld zurück. Argument: du hast keine ZFU-Zulassung und daher sei der Vertrag nichtig.

Die Kanzleien versprechen oft einen schnellen Erfolg mit hohen Erfolgsaussichten.

Dabei ist die Rechtslage absolut uneinheitlich und völlig ungeklärt.

Zahlreiche Gerichte zählen beispielsweise ein Business-Coaching gar nicht als Fernunterricht. Auch Verträge zwischen Unternehmern (B2B) unterfallen nach Ansicht einiger Gerichte nicht dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).

Und dann gibt es da auch noch den Wertersatz. Den schuldet dir dein Kunde, wenn er schon einen Teil der Leistungen Anspruch genommen hat. Beim vollen Zugriff auf alle Materialien kann das natürlich viel sein!

Darum: prüfe im Einzelfall die Rechtslage. Gerne unterstütze ich dich dabei. Ich kenne die bekannten Verbraucherschutzkanzleien in diesem Bereich.

👉 Kontaktaufnahme:

Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht

📞 Telefon: 089/215253580

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