Lobbyregister - verschärfte Meldepflichten!

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Ihr werdet es alle sicherlich mitbekommen haben, das Lobbyregistergesetz wurde zum 1. März 2024 geändert und verlangt nun von Interessenvertretern zusätzliche Angaben in ihren Einträgen, einschließlich der Bezugnahme auf konkrete Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben. Alle bestehenden Einträge müssen bis spätestens 1. Juli 2024 ergänzt und an die neue Rechtslage angepasst werden. Aus diesem Grund hat sich unser Experte für das Vereinsrecht, Dirk Schwenn, unseren Experten für das Lobbyregister, Ole Volquardsen, an seine Seite geholt und gemeinsam klären sie Euch über die aktualisierten Anforderungen und bevorstehenden Konsequenzen auf. Also schaut Euch jetzt unser neues YouTube-Video an, um auf dem neusten Stand zu sein!

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