Kommt man aus einem Notartestament oder Erbvertrag wieder raus? Erbrechtsanwalt Schmeilzl erklärt.

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Auch wer sein Testament beim Notar gemacht hat, ändert vielleicht später seine Meinung und will jemand anderen zum Erben einsetzen. Kann man in diesen Fällen das notarielle Testament überhaupt noch ändern? Wenn ja, muss man dafür zum Notar oder geht das auch per eigenhändigem Testament? Wie ist es bei einem Berliner Ehegattentestament oder einem Erbvertrag? Erbrechtsanwalt Bernhard Schmeilzl erklärt in diesem Video die verschiedenen Fallkonstellationen: Man muss hierbei nämlich sorgfältig unterscheiden zwischen Einzeltestament, Ehegattentestament (auch Berliner Testament) und Erbvertrag.

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Was ist wenn beide Ehepartner den Erbvertrag auflösen wollen, muss dies auch beim Notar durchgeführt werden?

mklee