Wie wird man Erbe?

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Erbrecht: Wie wird man Erbe?
Kurz erklärt mit Rechtsanwalt Ringo Grenz
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Die Erbschaft fällt im Zeitpunkt des Todes an.
Wer Erbe ist, steht in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Eine Person kann also erben, ohne auch nur vom Sterbefall zu wissen.

Das gerichtliche Nachlassverfahren dient der Ermittlung des oder der Erben.
Zu diesem Zweck müssen erbfolgerelevante Urkunden an das Nachlassgericht abgeliefert werden.

Erbfolgerelevante Urkunden sind Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge, Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und Rechtswahlen.

Werden Testamente an das Nachlassgericht übermittelt, muss dieses sie von Amts wegen eröffnen. Die Betroffenen werden üblicherweise im Anschluss informiert.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Ausschlagungsfrist!

Wenn das Nachlassgericht von keinen erbfolgerelevanten Urkunden Kenntnis erlangt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Nachlassgericht ist dann in der Regel nicht verpflichtet, die Erben von Amts wegen zu ermitteln.

Die Erbenstellung erwirbt also derjenige, der entweder auf Grund eines Testamentes oder auf Grund gesetzlicher Erbfolge (beispielsweise als Abkömmling oder Ehegatte) als Erbe berufen ist.

Begriffe richtig verwenden
Bereits bei der Abfassung von Testamenten gilt es Fehler zu vermeiden.

Wer ein handschriftliches Testament verfasst sollte klar den oder die Erben benennen und dabei auf die Verwendung von juristischen Fachbegriffen verzichten.

Wer sicher gehen will, dass das Testament dem eigenen Willen entspricht, sollte eine Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar nicht scheuen.

Zum Schutz des Testamentes vor Verlust, wird es im Idealfall beim Gericht hinterlegt.
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Weitere Themen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag:
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