Vorsorgevollmacht: Bank lehnt Auszahlung oder Überweisung ab. Darf sie das?

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Sie haben z.B. von einem Elternteil eine Vorsorgevollmacht. Ihr Elternteil ist verstorben und Sie möchten nun über das zum Nachlass gehörende Konto verfügen? Die Bank lehnt jedoch eine Überweisung oder Auszahlung ab. Zu Recht?

ÜBERBLICK:
00:00 Fragestellung
01:15 Bank lehnt Vorsorgevollmacht ab
01:30 Kurz: Allgemeines zu Vorsorgevollmachten
02:43 Situation zu Lebzeiten des Vollmachtgebers
04:11 Situation nach dem Tod des Vollmachtgebers
05:36 Urteil des BGH
06:31 Fazit

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🔗 Link zur BGH-Entscheidung:

Ganz neu auch ein Urteil des AG Brandenburg vom 03.06.2021:

„Akzeptiert eine Bank bzw. Sparkasse eine erteilte notarielle Vorsorgevollmacht nicht und macht sie eine Verfügung der Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens dieser notariellen Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie ggf. dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden.“

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Telefon: +49 4261 92910

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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht.

Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.

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RINCK
Bahnhofstr. 5a
27356 Rotenburg (Wümme)

► Telefon: +49 4261 9291-0

#Vorsorgevollmacht
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Комментарии
Автор

Hervorragend!
Diese Kanzlei ist absolut empfehlenswert!

Wenn man in so einer Situation ist, hilft wirklich jeder kleine Tipp!
Dankeschön und weiter so 😉👍

dirkjosefthiel
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gut erklärt.
noch ein Tipp:
Eheleute sollten immer Gemeinschaftskonten haben.

Ich habe sogar ein Gemeinschaftskonto mit meiner zu pflegenden Mutter. Dies spart neben viel Ärger vielleicht sogar etwas Erbschaftssteuer🤑

Zintia
Автор

Danke für das Video. Obwohl ich alles unterschreiben (Bankvollmacht und Versorgungsvollmacht) in der Bank vorgelegt habe, bekomme ich eine Ablehnung bei der Bank. ich müsse mit meiner 95 jährigen Mutter in der Bank erscheinen. Nirgendwo steht dieses im BGB. Was kann ich tun. Danke

alfredquert
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Aber ist gibt doch auch die sog. Vollmacht über den Tod hinaus ?

berndfreudinger
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Nein wenn diese ausdrücklich auch nach dem Tode inhaltlich beschrieben ist

wolfgangvorck