Vorsorgevollmacht RICHTIG aufheben | 4 Schritte

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Sie haben eine Vorsorgevollmacht errichtet und eine bestimmte Person bevollmächtigt. Nun möchten Sie diese Vorsorgevollmacht aufheben, z.B. weil Sie sich mit der bevollmächtigten Person verkracht oder das Vertrauen verloren haben.

Ich erkläre Ihnen, mit welchen 4 Schritten Sie Ihre Vorsorgevollmacht wirksam aufheben. Sie erhalten dazu auch eine Musterformulierung.

ÜBERSICHT:

0:00 Einleitung
0:37 Widerruf richtig erklären
2:27 Vollmachtsurkunde zurückverlangen und vernichten
4:33 Vorsorgeregister informieren
5:40 Notar benachrichtigen
6:25 Zusammenfassung mit Musterformulierung

Videos zum Thema:

📺 Betreuungsverfügung

📺 Vorsorgeregister

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Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
Telefon: +49 4261 92910

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Heiko Müller ist Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

Die Kanzlei RINCK in Rotenburg (Wümme) befindet sich im Städtedreieck Hamburg- Bremen-Hannover. Die Kanzlei berät zu allen Fragen rund um die Themen Immobilie, rechtlicher Vorsorge und Vermögensnachfolge.

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RINCK
Bahnhofstr. 5a
27356 Rotenburg (Wümme)

► Telefon: +49 4261 9291-0
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