Hammerurteil zu Arbeitszeiten! - Betriebsrat TV (Folge 448)

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Комментарии
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Leider übernehmt ihr den Fehler, der nach dem Urteil auf vielen Medienseiten zu lesen war. Derzeit muss der AG keine Überstunden dokumentieren, sondern nur Zeit, die über die werktäglichen 8 Stunden hinausgeht (§ 16 ArbZG). Er muss auch nicht jede Sonn- und Feiertagsstunde aufzeichnen (was ebenfalls auf vielen Seiten stand).

kaithomas
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Bei uns gibt's sowieso noch eine Stechuhr. Beim Homeoffice schreiben die AN ihre Zeiten in eine Exeltabelle inkl. Pausen. Meint ihr das reicht?
Wie sollte man sonst beim Homeoffice die Arbeitszeit dokumentieren?
Bei uns sind alle, auch auf Nachfrage von uns, glücklich damit wie es ist.

Zum Thema "der Beschiss wird dokumentiert": wenn keiner klagt, dann passiert da auch nichts. Sollte es einen Betriebsrat geben, der sein Amt auch ernst nimmt (gibt leider viel zu viele, die das nicht tun), dann sollte dieser BR da mal drauf achten und wenn nichts anderen hilft dem AG mal das Arbeitsgericht von innen zeigen.

mr.kraebs
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Hi zusammen, ich persönlich finde das Urteil richtig gut auch wenn ich kein BR mehr bin da ich das Unternehmen gewechselt habe und kein Büro mehr zu Verfügung :).

Was ich noch nach 8 Std. runterbuckeln muss geht unter keine Kuhhaut mehr.

ozzyoz
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Wir nutzen das Dienstplanprogramm für die AZ-Erfassung, d.h. dass AZ hinterlegt sind, die vom System als "wahr" erkannt werden. Nur die Kollegen in Gleitzeit machen eine Abweichungsverfassung. Ich bin gespannt auf die Urteilsbegründung, weil mich sehr interessiert, ob das, was unser AG macht, so in Ordnung ist. Ich persönlich finde die Stechuhr gar nicht schlecht. Man muss als BR nur gute Regelungen zu den "Zeitpuffern" finden.
Eine Frist muss nicht gesetzt werden, weil das EuGh schon 2019 entschieden hat. Also liebe Arbeitgeber- macht hinne 😉

annegritulrichs
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Eure Freunde kann ich nicht nachvollziehen. Erfassung der AZ bewirkt nicht was ihr vermutet.

riapepper
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