Erbe: Zugewinn in der Ehe

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Vielen Zuschauern ist der Erbschaftsteuerfreibetrag bei Erbschaften vom Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR bekannt. Manche wissen, dass es daneben noch einen Versorgungsfreibetrag gibt, der jedoch gekürzt wird, wenn Ansprüche auf Hinterbliebenenrente bestehen. Das ist meistens der Fall.

Allerdings wissen nur wenige Menschen, dass derjenige Teil des Nachlasses, der als Zugewinn beansprucht werden könnte, überhaupt nicht der Erbschaftsteuer unterliegt. Das Video befasst sich genau mit diesem Themenkreis.

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#Zugewinngemeinschaft​, #steuerfreivererben​, #Ehegattenfreibetrag
Рекомендации по теме
Комментарии
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Spannend
Vielen ❤️ Dank für Ihre Beleuchtung

andreaa
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Hallo Herr von Malsen, vielen Dank für das Video. Sehr gut erklärt und sehr angenehm Ihnen zuzuhören. Ich werde demnächst heiraten und befasse mich daher etwas intensiver mit den Themen 😄 Viele Grüße und eine gute Zeit

dekateur
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Vielen Dank für Ihre Aufklärung, sie haben uns sehr geholfen.

monikastorms
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Sehr interessantes Video. Vielen Dank. Aber wie schaut es für den Fall aus, wenn die Ehe mit Gütertrennung geschlossen wurde und ein Partner jetzt ungleich mehr Vermögen einseitig angehäuft hat. Bringt ein Wechsel zur Zugewinngemeinschaft zu Lebzeiten dann Vorteile bei der Erbschaftssteuer?

doubleu
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Vielen Dank für das informative Video. Gilt dies auch beim Berliner Testament und nicht nur bei der gesetzlichen Erbfolge, dass der Zugewinn steuerfrei übertragen wird im Todesfall?

a.md.
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Habe ich es richtig verstanden, die Güterstand-Schaukel versetzt das Ehepaar auf den Status "Anfang" mit einem aktualisierten gleichen Vermögen?

vollzeitstromer
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Hallo Herr Malsen,
Verstehe ich das richtig, wenn jemand eine Immobilie mit in die Ehe bringt, und keine Kinder hat und in Zugewinn lebt und dann stirbt (ohne Testament). Das dann der der Ehepartner 3/4 bekommt.

dorisbulin
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Hallo Herr von Malsen
Ich bin verheiratet, und meine Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht.
Als wir geheiratet haben, hatte ich bereits ein eigenes Haus. Nun hat sich unser Häuschen in den Jahren des Zusammenlebens aufgrund der Marktlage wertmäßige um einiges gesteigert, und meine grau und ich kamen irgendwie aufs Sterben zu sprechen.
Es gibt ja nur eine Erbreihenfolge, und da meine Frau und ich keine eigenen Kinder zusammen haben, kam mir der Gedanke, dass wenn ich sterben würde, meine Frau ( glaube ich zumindest) 4/3 erben würde, und 1/4 meine Eltern ( also jeder 1/8).
Ich möchte aber, dass meine Frau alles allein bekommen soll, und nicht meine Eltern oder eventuell Geschwister sollten meine Eltern nicht mehr leben.
Genau so soll es sein, wenn es meine Frau vorher versterben sollte, dann soll es so sein, dass ich alles allein bekommen soll, auch den eventuellen Zugewinn.
1. Muss das von einem Notar schriftlich festgehalten werden, oder langt eine handschriftliche Erklärung.
2. geht das überhaupt, dass zum Beispiel die Kinder außen vor sind, oder bekommen sie auf jeden fall ihren Pflichtteil ?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
LG aus Niedersachsen

GG-is-present
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...wenn man sich 'n bisschen drum kümmert !? " Das klingt so einfach . Man sollte jemand kennen, der sich so wie Sie damit beschäftigt und ehrlich ist, es dem
Fragenden zu sagen . Leider hatten wir auch eine Situation, wo es hinterher hieß JA, DAS HABEN SIE MIR NICHT GESAGT, DAS IST NUN ZU SPÄT, DA KANN MANN NIX MEHR MACHEN ...
ich sag immer : wenn ich nix weiß, kann ich nicht fragen und wenn ich nicht fragen, bekomme ich keine Antwort / Hinweis .
Drum, schlecht für die, die nicht gut aufgeklärt wurden.

andreaa
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Herr von Malsen, danke für ihr Video. Bezüglich der Güterschaukel: kann man diesen Ausgleich selbst mit seinem Partner organisieren oder muss man hierzu einen Anwalt, Steuerberater oder das Finanzamt mit einschließen?

Darüber hinaus in einem weiteren Beispiel wo der Mann 4m und die Frau 1m zu gewinnen hat. Kann die Frau 800k an zwei Kinder verschenken um dann bei einem späteren Ausgleich den Ausgleich von 1.5m auf 1.9m (=4m-0.2m) zu erheben? Das Ziel wäre dann bei einem Erbfall den Freibetrag über einen Ausgleich zu erhöhen und den Betrag nach den Freibeträgen zu mindern und vor einer Steuer zu schützen?

navidscheybani
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Was kostet es denn den zweifach Verschaukelten eigentlich? Eine Antwort wäre sehr interessant. Vielleicht kann jemand antworten?

henrikeckehardt
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Dann verstehe ich eins. Ich habe während meiner Ehe 1 milyon € erwirtschaftet und ich sterbe und hinterlasse 1milyon Euro Wert. Das heißt, meine Frau bekommt die Hälfte meines Vermögens wegen Zugewinnausgleich und die andere Hälfte wird geteilt als Erbschaft zwischen meiner Frau und meines Kinndes? Und wie ist es wenn das Vermögen während der Ehe 50\50 eingetragen ist, nehmen wir an an einer Immobilie, die 1 milyon wurden geteilt sozusagen. Wie wird dann das Zugewinn und die Erbe berechnet?

faak
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Wie sieht es beim Zugewinnausgleich aus, wenn ein Ehepartner "Verlust" macht? Also z.B. Frau bringt 200k in die Ehe, Mann bringt 200k in die Ehe, bei Scheidung der Mann mit 400k, Frau hat zu dem Zeitpunkt garnichts mehr?

knusprigepommes
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Zugewinn bedeutet:

Der Mann bringt 5 Orangen in die Ehe mit, die Frau bringt 7 Orangen in die Ehe mit.

Jeder behält seine Orangen.

Alle neuen Orangen oder die inzwischen entwickelte Orangenplantage mit 500.000 Orangen wird geteilt.

Jeder hat jetzt 250.000 Orangen, plus 5 Orangen bzw. 7 Orangen.

Ist es so?

monikamohle-lassig
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Hab noch eine Frage: Wenn keine Kinder bzw Eltern da sindb (und kein Testament), erben ja die Ehegatten alles, oder? falls ein Millionen Zugewinn vorhanden ist, müssten die ehegatten vom Zugewinn die Hälfte versteuern, oder?

maddlhetzner
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Wann werden eigentlich mal die Freibeträge erhöht?

Wenn es fair wäre, müssten diese sich doch jedes Jahr an die Inflation anpassen, sprich etwa 2 % steigen.

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