Zugewinnausgleichsanspruch | Wer profitiert vom Zugewinn? | Flegl Rechtsanwälte

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In diesem Kurzvideo erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, was es mit dem Zugewinnausgleichsanspruch auf sich hat.

"Wie funktioniert denn der Zugewinnausgleich?

Ein Zugewinnausgleichsanspruch ergibt sich nur im Falle der Auflösung einer Zugewinngemeinschaft (also durch Scheidung, Tod oder Wechsel des Güterstandes).

Durch diesen Ausgleich soll der Annahme Rechnung getragen werden, dass beide Ehepartner in gleichem Maße am Vermögenszuwachs der Gemeinschaft mitgewirkt haben (sei es direkt durch erzieltes Einkommen oder indirekt, durch Entlastung des anderen Partners bei der Kindererziehung oder Haushaltsführung).

Zur Feststellung des jeweiligen Zugewinns werden das Anfangs- und Endvermögen beider Partner gegenübergestellt, die Differenz beschreibt den jeweiligen Zugewinn.

Zum Anfangsvermögen zählen auch erhaltene Erbschaften und Schenkungen, selbst wenn diese während der Ehe erworben wurden.
Der Partner mit dem geringeren Zugewinn kann die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen als Ausgleich fordern."

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Flegl Rechtsanwälte

Telefonnummer: 07152 610354

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