Das Gewohnheitsrecht - Das am meisten missverstandene Recht in der Maklerpraxis

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Diese Situation ist Ihnen als Makler bestimmt auch schon einmal untergekommen.
Sie stehen auf einem Grundstück und der Verkäufer erklärt Ihnen, dass der ersichtlich kleine Zufahrtsweg von seinem Grundstück über das Nachbargrundstück seit Jahren von ihm dauerhaft genutzt wird. Sie haken nach und fragen, ob es darüber irgendwelche rechtliche Absicherungen gibt und er antwortet Ihnen...

„Das war schon immer so und es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern“.

Diese Aussage bringt das zum Ausdruck, was man vielleicht als Gewohnheitsrecht bezeichnen könnte. Könnte man sich auf Gewohnheitsrechte berufen, begründet sich daraus oft der mögliche Anspruch eines Dritten.

Gerade dann, wenn sich im geschriebenen Gesetz keine Anspruchsgrundlage finden lässt, ist der Rückgriff auf das Gewohnheitsrecht der letzte Versuch, Recht zu begründen. Oftmals vermischt man auch noch den Terminus Bestandsschutz damit, um seine angebliche Rechtsposition zu untermauern.

Doch was beinhaltet denn das Gewohnheitsrecht, wie differenziert der Gesetzgeber dabei genau und was bedeutet das für Sie in der täglichen (Makler-)Praxis? All das und noch vieles mehr erfahren Sie in diesem heutigen BLOG Beitrag.

Viel Spaß beim Schauen!

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