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Die ZWEI ARTEN von Immobilienmaklern: Nachweismakler und Vermittlungsmakler | Röhricht Immobilien
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Nachweismakler und Vermittlungsmakler. Was bedeuten die Begriffe und was ist der Unterschied? Warum gibt es überhaupt diese zwei verschiedenen Arten? Das erkläre ich euch in diesem Video!
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➤ Folge mir auch hier:
Immobilienmakler erhalten im Falle eines erfolgreichen Abschlusses eines Verkaufs oder einer Vermietung eine Provision. Der Aufgabenbereich, den der Makler zu erfüllen hat, hängt jedoch davon ab, ob er ein Nachweismakler oder Vermittlungsmakler ist.
Diese Gesetzgebung befindet sich in § 652 ff. BGB.
Was ist die Aufgabe eines Nachweismaklers?
Ein Nachweismakler bringt lediglich die Vertragsparteien zusammen und darf dafür eine Provision verlangen.
Voraussetzung dafür ist zum einen natürlich ein wirksamer Maklervertrag in dem u.a. die Provisionshöhe und -fälligkeit festgehalten werden. Außerdem muss ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag zustande kommen sein.
Die Aufgabe des Nachweismaklers ist es dann, je nachdem für welche Partei er tätig ist, dem Kaufinteressenten die Adresse des zum Verkauf stehenden Objektes sowie die Kontaktdaten des Verkäufers mitzuteilen, oder eben dem Verkäufer den Kontakt zu dem Kaufinteressenten zu ermöglichen.
Möglich ist es hierbei auch, dass der Makler für beide Parteien tätig ist.
Wichtig hierbei ist allein, dass der Makler nachweisen kann, dass er für die Vertragsgelegenheit verantwortlich ist. Der Nachweismakler ist in diesem Fall also nicht für die weitere Abwicklung des Verkaufsprozesses verantwortlich.
Der Nachweismakler vermittelt also nur Kaufgelegenheiten. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist das, was ihn ausmacht.
Jetzt mögen Sie vielleicht sagen: „Das ist aber ganz schön unfair, dass der Nachweismakler 10.000 € verdient, nur indem er eine Adresse weiterreicht.“
Das macht aus der Perspektive auch durchaus Sinn.
Bedenken Sie jedoch, dass hier nicht die alleinige Weiterreichung der Adresse bezahlt wird. Vielmehr steht die Provision für den Wert, den der Makler für euch geschaffen hat, indem er auf die aktive Suche nach einer Vertragspartei für Sie gegangen ist und jemand passenden gefunden hat.
Er muss also wissen, dass ein bestimmtes Haus verkauft wird. Beziehungsweise, er muss wissen, dass jemand bestimmtes an dem Kauf Ihres Hauses interessiert ist. Dieses Wissen ist der eigentliche Wert für den Sie bezahlen.
Und wenn Sie sich in einem sogenannten „hochfrequentierten Markt“ wie zum Beispiel München oder Berlin befinden, in dem Sie selber kein passendes Heim finden, sind Sie mehr als dankbar für die Leistung eines Nachweismaklers.
In der Praxis ist es jedoch so, dass die meisten Makler als Vermittlungsmakler tätig sind.
Diese gehen einen Schritt weiter.
Hier ist nicht nur der alleinige Nachweis erforderlich, sondern der Makler kümmert sich aktiv um die Abwicklung des Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie und führt die Vertragsverhandlungen durch.
In der Regel umfasst der Aufgabenbereich des Vermittlungsmaklers alle Schritte von der ersten Wertermittlung der Immobilie bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer.
Ein wichtiger Unterschied zum Nachweismakler ist hier, dass ein Vermittlungsmakler nicht für Käufer und Verkäufer gleichzeitig tätig sein kann, da sonst ein Interessenskonflikt entstehen würde.
Das heißt, wenn der Makler eine Immobilie exklusiv für den Verkäufer im Auftrag vermitteln soll, darf er nicht gleichzeitig einem Käufer, mit dem er ebenfalls einen exklusiven Suchauftrag inkl. Provision vereinbart hat, diese Immobilie des Verkäufers gleichzeitig anbieten.
Der Makler kann jedoch von beiden Parteien Provision verlangen, wenn er für eine Partei als Vermittlungsmakler und für die andere Partei als Nachweismakler tätig ist.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Nachweismakler nur die Vertragsparteien zusammenführt, wohingegen der Vermittlungsmakler sich um den gesamten Prozess kümmert.
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Immobilienmakler erhalten im Falle eines erfolgreichen Abschlusses eines Verkaufs oder einer Vermietung eine Provision. Der Aufgabenbereich, den der Makler zu erfüllen hat, hängt jedoch davon ab, ob er ein Nachweismakler oder Vermittlungsmakler ist.
Diese Gesetzgebung befindet sich in § 652 ff. BGB.
Was ist die Aufgabe eines Nachweismaklers?
Ein Nachweismakler bringt lediglich die Vertragsparteien zusammen und darf dafür eine Provision verlangen.
Voraussetzung dafür ist zum einen natürlich ein wirksamer Maklervertrag in dem u.a. die Provisionshöhe und -fälligkeit festgehalten werden. Außerdem muss ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag zustande kommen sein.
Die Aufgabe des Nachweismaklers ist es dann, je nachdem für welche Partei er tätig ist, dem Kaufinteressenten die Adresse des zum Verkauf stehenden Objektes sowie die Kontaktdaten des Verkäufers mitzuteilen, oder eben dem Verkäufer den Kontakt zu dem Kaufinteressenten zu ermöglichen.
Möglich ist es hierbei auch, dass der Makler für beide Parteien tätig ist.
Wichtig hierbei ist allein, dass der Makler nachweisen kann, dass er für die Vertragsgelegenheit verantwortlich ist. Der Nachweismakler ist in diesem Fall also nicht für die weitere Abwicklung des Verkaufsprozesses verantwortlich.
Der Nachweismakler vermittelt also nur Kaufgelegenheiten. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist das, was ihn ausmacht.
Jetzt mögen Sie vielleicht sagen: „Das ist aber ganz schön unfair, dass der Nachweismakler 10.000 € verdient, nur indem er eine Adresse weiterreicht.“
Das macht aus der Perspektive auch durchaus Sinn.
Bedenken Sie jedoch, dass hier nicht die alleinige Weiterreichung der Adresse bezahlt wird. Vielmehr steht die Provision für den Wert, den der Makler für euch geschaffen hat, indem er auf die aktive Suche nach einer Vertragspartei für Sie gegangen ist und jemand passenden gefunden hat.
Er muss also wissen, dass ein bestimmtes Haus verkauft wird. Beziehungsweise, er muss wissen, dass jemand bestimmtes an dem Kauf Ihres Hauses interessiert ist. Dieses Wissen ist der eigentliche Wert für den Sie bezahlen.
Und wenn Sie sich in einem sogenannten „hochfrequentierten Markt“ wie zum Beispiel München oder Berlin befinden, in dem Sie selber kein passendes Heim finden, sind Sie mehr als dankbar für die Leistung eines Nachweismaklers.
In der Praxis ist es jedoch so, dass die meisten Makler als Vermittlungsmakler tätig sind.
Diese gehen einen Schritt weiter.
Hier ist nicht nur der alleinige Nachweis erforderlich, sondern der Makler kümmert sich aktiv um die Abwicklung des Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie und führt die Vertragsverhandlungen durch.
In der Regel umfasst der Aufgabenbereich des Vermittlungsmaklers alle Schritte von der ersten Wertermittlung der Immobilie bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer.
Ein wichtiger Unterschied zum Nachweismakler ist hier, dass ein Vermittlungsmakler nicht für Käufer und Verkäufer gleichzeitig tätig sein kann, da sonst ein Interessenskonflikt entstehen würde.
Das heißt, wenn der Makler eine Immobilie exklusiv für den Verkäufer im Auftrag vermitteln soll, darf er nicht gleichzeitig einem Käufer, mit dem er ebenfalls einen exklusiven Suchauftrag inkl. Provision vereinbart hat, diese Immobilie des Verkäufers gleichzeitig anbieten.
Der Makler kann jedoch von beiden Parteien Provision verlangen, wenn er für eine Partei als Vermittlungsmakler und für die andere Partei als Nachweismakler tätig ist.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Nachweismakler nur die Vertragsparteien zusammenführt, wohingegen der Vermittlungsmakler sich um den gesamten Prozess kümmert.
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