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Vorsicht Jugendamt: Kindeswohlgefährdung (anwalt.de)
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Plötzlich und unerwartet steht ein Mitarbeiter des Jugendamtes vor der Haustür und bittet um Einlass. Jeder Familie mit Kindern kann es passieren. Die Situation ihrer Kinder soll überprüft werden.
Ihnen kann das nicht passieren? Sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen und ihren Kindern selbstverständlich nie etwas Böses angetan? Sie wissen aus den Medien, dass die Jugendämter sich nur einschalten, wenn Missbrauch oder Gewalt im Spiel ist?
Bitte wiegen Sie sich nicht in trügerischer Sicherheit! Sobald sich das Jugendamt einschaltet, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken klingeln. Wenn Sie jetzt nicht mit äußerster Vorsicht agieren, kann es sein, dass Sie auch völlig schuldlos die höchste Strafe erleiden: Ihnen werden ihre Kinder weggenommen. Die Kinder werden bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht.
Zum rechtlichen Hintergrund: Der Staat hat das Wächteramt, um unsere Kinder von Missbrauch, Gewalt und vor der so genannten „Kindeswohlgefährdung“ zu schützen. Damit ist natürlich grundsätzlich jeder einverstanden.
Doch bei noch nicht einmal 20 % der Inobhutnahmen durch die Jugendämter liegt auch nur der Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch vor. Stattdessen werden in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle die Kinder aus dem Familien gerissen, weil nach Meinung der Jugendämter die Eltern überfordert oder einfach nicht erziehungsgeeignet sind. Mit der Kaugummiformulierung „Kindeswohlgefährdung“ lässt sich nämlich alles und jedes begründen. Unser Rechtsstaat verlässt mit einer solchen Formulierungsvorgabe den Weg der berechenbaren Rechtssicherheit und begibt sich in den Morast der möglichen Willkür!
Somit wird klar, dass auch für die fürsorglichsten Eltern schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit den Jugendämtern unbedingt professioneller Beistand benötigt wird, um die Situation zu klären und um die Gefahren von ihrer Familie fernzuhalten.
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