Kita2Day I Müssen Eltern vor einer Meldung an das Jugendamt informiert werden?

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🔥🔥🔥 Kita2Day I Folge 715: Müssen Eltern vor einer Meldung an das Jugendamt informiert werden?

Das Kinderschutzverfahren wie es §8a SGB VIII zwingend vorgesehen ist, sieht als letztes (manchmal leider auch zwangsläufig erstes) Mittel die Meldung an das Jugendamt vor, wenn Gefahren für das Kind dann doch nicht anderweitig abgewendet werden können. Diese sogenannte Kinderschutzmeldung sorgt manchmal in Krippe, Kindergarten oder Hort auch für gewisse Fehlvorstellungen, wann und vor allem wie Erzieher und Erzieherinnen aber vor allem Leitungen die Tatsache der bevorstehenden oder bereits erfolgten Meldung an die Eltern zu kommunizieren sei. Häufig hören wir in unseren Fortbildungen dazu auch, dass immer zuvor die Eltern über die anstehende Kinderschutzmeldung an das Jugendamt zu informieren seien. Ob das aber wirklich so stimmt, schauen wir uns in diesem Video an.

Wichtig für Erzieher und Erzieherinnen, Leitungen und insbesondere Träger-Verantwortliche in Krippe, Kindergarten oder Hort! Und natürlich für Eltern! Mehr dazu im Video!

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Rechtsanwalt Holger Klaus
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