Neuerungen im Kartellrecht – die 10. GWB-Novelle – Teil 1

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Am 19. Januar 2021 ist die 10. GWB-Novelle, das sog. GWB-Digitalisierungsgesetz, in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Modernisierung der Missbrauchsvorschriften mit besonderer Relevanz für Unternehmen aus der Digitalwirtschaft. Weitere wichtige Änderungen gibt es insbesondere in den Bereichen Fusionskontrolle, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren sowie Kartellschadensersatz.
Unsere Kartellrechtsexperten Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Stephan Manuel Nagel und Dr. Stefan Horn erläutern in einer zweiteiligen Webinar-Serie die für die Unternehmenspraxis wichtigsten Neuregelungen.

Teil 1: Neuerungen im Missbrauchsrecht

Die Vorschriften über den Missbrauch von Marktmacht wurden durch den Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf wettbewerbliche Probleme der Digitalisierung konkretisiert und durch neue Konzepte ergänzt. Die Neuerungen betreffen z. B.:

- Neufassung des Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung;
- den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und die sog. Intermediationsmacht als Merkmale von Marktmacht;
- besondere Verhaltenspflichten für Unternehmen, bei denen das Bundeskartellamt eine sog. überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb feststellt (Regulierung von Internetplattformen);
- Datenzugangsansprüche abhängiger Unternehmen;
- Eingriffsmöglichkeiten beim „Kippen“ von Plattformmärkten zugunsten eines Anbieters (sog. market tipping).

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