Neuerungen im Kartellrecht – die 10. GWB-Novelle – Teil 2

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Am 19. Januar 2021 ist die 10. GWB-Novelle, das sog. GWB-Digitalisierungsgesetz, in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil der Novelle ist die Modernisierung der Missbrauchsvorschriften mit besonderer Relevanz für Unternehmen aus der Digitalwirtschaft. Weitere wichtige Änderungen gibt es insbesondere in den Bereichen Fusionskontrolle, Bußgeld- und Verwaltungsverfahren sowie Kartellschadensersatz. Unsere Kartellrechtsexperten Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Stephan Manuel Nagel und Dr. Stefan Horn erläutern in einer zweiteiligen Webinar-Serie die für die Unternehmenspraxis wichtigsten Neuregelungen.

Änderungen in der Fusionskontrolle, in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren und im Kartellschadenersatzrecht

Wichtige Neuerungen der 10. GWB-Novelle mit erheblicher praktischer Bedeutung betreffen auch andere Bereiche des Kartellrechts, u.a.:

- Fusionskontrolle – v.a. Anhebung der Inlandsumsatzschwellenwerte, Anmeldepflichten für Zusammenschlüsse nach Sektoruntersuchungen und Ausnahmen von der Anmeldepflicht im Krankenhausbereich;
- Bußgeld- und Verwaltungsverfahren – v.a. Mitwirkungspflichten von Unternehmen und Mitarbeitern in behördlichen Ermittlungsverfahren und die Berücksichtigung von Compliance-Vorkehrungen bei der Bußgeldbemessung;
- Kartellschadensersatz – v.a. Einführung einer Vermutungsregelung zur Kartellbefangenheit und Klarstellungen zur intertemporalen Anwendbarkeit von Herausgabe- und Auskunftsansprüchen

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