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Wenn die Elementarversicherung nicht zahlt | Marktcheck SWR
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Selbst Personen, die sich dank einer Elementarversicherung gut abgesichert wähnten, bleiben zum Teil auf Überschwemmungsschäden sitzen. Denn einige Versicherer verweigern die Zahlung.
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WAS IST EINE ELEMENTARVERSICHERUNG?
Um gegen extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen abgesichert zu sein, schließen viele Haus- oder Wohnungsbesitzer eine sogenannte Elementarversicherung ab. Diese ergänzt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Doch auch sie kommt nicht für alle Schäden auf. Daher rufen Verbraucherschützer Hausbesitzer dazu auf, ihre Elementarversicherungen genau zu prüfen. Oft stünden im Kleingedruckten Ausschlusskriterien, die Versicherungen im Schadensfall für sich nutzten.
FRAGWÜRDIGE GUTACHTEN
Monika Sicken und ihr Ehemann besaßen ein Haus im Ahrtal, das von den Überschwemmungen betroffen, aber mit einer Elementarversicherung bei der Provinzial abgesichert war. Doch es folgte der Schock, als der Versicherer ihnen mitteilte, der Schaden sei nicht von der Versicherung abgedeckt und werde daher nicht übernommen. Die Provinzial teilt zu ihrer Entscheidung mit: „Aufgrund seines Verzichts auf einen Versicherungsschutz gegen Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser‘ hat Herr Sicken keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Provinzial.“ Denn es gebe aus Versicherungsperspektive einen Unterschied zwischen „Überschwemmung durch Starkregen“ und „Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser“.
Ähnlich erging es Familie Rosenthal, die sich über eine Elementarversicherung bei der HUK-Coburg abgesichert hatte. Laut einem Gutachten, das die HUK-Coburg in Auftrag gegeben hatte, sei das Wasser nicht von außen in den Keller gelaufen, sondern Grundwasser habe von unten durch die Bodenplatte gedrückt und den Schaden verursacht. Das sei in der Versicherung nicht abgedeckt. Die Rosenthals zweifeln das Gutachten jedoch an - auch weil der Gutachter sich den Schaden nur fünf Minuten angesehen habe.
Für Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist es nichts Neues, dass sich Versicherungen auf fragwürdige Gutachten berufen. Daher rät er, einen eigenen Sachverständigen zurate ziehen. Denn zahlt die Elementarversicherung nicht, bleibt Verbrauchern oft nur der Rechtsweg.
NACHHOLBEDARF
Da Extremwetterphänomene in Zukunft wahrscheinlich immer häufiger auftreten werden, werden Elementarversicherungen immer wichtiger. Doch Verbraucherzentralen sehen Nachholbedarf im Regelwerk der Versicherungen: Sie müssten einen umfassenderen Schutz gegen sämtliche Naturgefahren anbieten und nicht bestimmte Ausnahmen ausschließen.
Autor: Stefanie Waldschmidt
Bildquelle: picture alliance / dpa | Thomas Frey
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#Ahrtal #Elementarschaden #Versicherung
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WAS IST EINE ELEMENTARVERSICHERUNG?
Um gegen extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen abgesichert zu sein, schließen viele Haus- oder Wohnungsbesitzer eine sogenannte Elementarversicherung ab. Diese ergänzt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Doch auch sie kommt nicht für alle Schäden auf. Daher rufen Verbraucherschützer Hausbesitzer dazu auf, ihre Elementarversicherungen genau zu prüfen. Oft stünden im Kleingedruckten Ausschlusskriterien, die Versicherungen im Schadensfall für sich nutzten.
FRAGWÜRDIGE GUTACHTEN
Monika Sicken und ihr Ehemann besaßen ein Haus im Ahrtal, das von den Überschwemmungen betroffen, aber mit einer Elementarversicherung bei der Provinzial abgesichert war. Doch es folgte der Schock, als der Versicherer ihnen mitteilte, der Schaden sei nicht von der Versicherung abgedeckt und werde daher nicht übernommen. Die Provinzial teilt zu ihrer Entscheidung mit: „Aufgrund seines Verzichts auf einen Versicherungsschutz gegen Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser‘ hat Herr Sicken keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Provinzial.“ Denn es gebe aus Versicherungsperspektive einen Unterschied zwischen „Überschwemmung durch Starkregen“ und „Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser“.
Ähnlich erging es Familie Rosenthal, die sich über eine Elementarversicherung bei der HUK-Coburg abgesichert hatte. Laut einem Gutachten, das die HUK-Coburg in Auftrag gegeben hatte, sei das Wasser nicht von außen in den Keller gelaufen, sondern Grundwasser habe von unten durch die Bodenplatte gedrückt und den Schaden verursacht. Das sei in der Versicherung nicht abgedeckt. Die Rosenthals zweifeln das Gutachten jedoch an - auch weil der Gutachter sich den Schaden nur fünf Minuten angesehen habe.
Für Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist es nichts Neues, dass sich Versicherungen auf fragwürdige Gutachten berufen. Daher rät er, einen eigenen Sachverständigen zurate ziehen. Denn zahlt die Elementarversicherung nicht, bleibt Verbrauchern oft nur der Rechtsweg.
NACHHOLBEDARF
Da Extremwetterphänomene in Zukunft wahrscheinlich immer häufiger auftreten werden, werden Elementarversicherungen immer wichtiger. Doch Verbraucherzentralen sehen Nachholbedarf im Regelwerk der Versicherungen: Sie müssten einen umfassenderen Schutz gegen sämtliche Naturgefahren anbieten und nicht bestimmte Ausnahmen ausschließen.
Autor: Stefanie Waldschmidt
Bildquelle: picture alliance / dpa | Thomas Frey
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#Ahrtal #Elementarschaden #Versicherung
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