Photovoltaik Vorsteuer und Umsatzsteuer - Vorteil oder Risiko? Steuerberater Stefan Mücke

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Das Tool (Excel), mit dem Sie Ihre eigene Anlage kalkulieren können, können Sie mit dem folgenden Link anfordern:

Steuer-Wissen für PV-Betreiber:

Videolink für DIY-Tools:

Videolink für Liebhaberei:

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Direktkontakt für neue Firmen- und Unternehmens-Mandanten
(bitte NUR Firmen, Selbständige, Freiberufler anfragen; aus Kapazitätsgründen können KEINE Einzelanfragen beantwortet werden. Wir können auch keine Aufträge und Mandate für PV-Anlagenbetreiber übernehmen; Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis)
Telefon: 06022/98-9000
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Direktkontakt für neue Team-Mitglieder
(Buchhalter, Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Steuerberater)
Telefon: 06022/98-9000
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Homepage:

Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt

Mit dem Tool zur Umsatzsteuer berechnen Sie den Vorteil aus der Option zur Steuerpflicht - dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.

Die bisherige Empfehlung war klar!
Der Betreiber einer PV-Anlage verzichtet auf die Kleinunternehmerregelung und die Steuerbefreiung. Er optiert freiwillig zur Steuerpflicht mit dem Ziel den Vorsteuerabzug aus dem Kauf der PV-Anlage zu erhalten. Im Gegenzug muss der Selbstverbrauch besteuert werden. Der Selbstverbrauch wird bisher mit dem fiktiven Einkaufpreis bewertet. Aufgrund der Strompreisexplosion und dem erhöhten Stromselbstverbrauch schrumpft der Vorteil erheblich. Mit dem Tool berechnen Sie den Vorteil aus der Umsatzsteuergestaltung und können auch prüfen, ab wann die Umsatzsteuer zum Nachteil werden kann und damit nicht mehr sinnvoll ist.

Gleichzeitig zeigt Ihnen das Tool, wann Sie bei der Option zur Regelbesteuerung wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren sollten - nach 5 Jahren oder erst nach 6 Jahren.
Wir zeigen heute eine Lektion aus dem Steuer-Wissen für Betreiber von PV-Anlagen. Wir besprechen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit dem Sie die Photovoltaikanlagen beim Finanzamt anmelden.

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Steuerberater Stefan Mücke
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Комментарии
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Ich finde es gut, dass es Menschen wie Herrn Mücke gibt, die Steuern spannend finden. So verstehen auch Menschen, wie ich, wenigstens ein bisschen was man beachten sollte. Vielen Dank für diesen hilfreichen Youtubekanal!

johannesschubert
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Danke für die neue Sichtweise jetzt bin ich wieder 2Tage zurück in meinen Überlegungen. Bei . ….Antwort auf die Frage „gibt es spannenderes als Steuer?“ Ja. Ihnen zuzusehen wie sie voller Begeisterung dieses Thema an den Mann/ die Frau bringen! Weiter so!

wittschtwittscht
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Wieder ein super Video, Herr Mücke. Auch wenn ich Ihre deutlich sichtbare Begeisterung für Steuerthemen nicht teile, so macht es mir immer wieder Spaß Ihnen zuzuhören, da ich die Sachverhalte danach einfach besser verstehe. Es ist super erklärt und sachlich richtig. Vielen Dank

mgngie
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Dankeschön für den wieder sehr informativen Clip. Ich habe mir anhand ihres Excel Tools bereits die Kostensteigerung meines Versorgers ab 1.10.22 auf 38 Cent und weiteren 30% in den nächsten 6 Jahren ausgerechnet, dass sich der Vorsteuerabzug nicht mehr lohnt, zumal mein Speicher privat wohl auch nicht mehr absetzbar sein wird. Hier zeigt sich, dass unser Staat nicht wirklich Interesse an einer Energie -Wende hat und nur seine Steuereinnahmen wichtig sind!

nokedoki
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Sehr gute Erklärung und Berechnung der beiden Optionen. Wunderbar! Besten Dank!

jeanbecker
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👍😎👍 . . . sehr passend Ihre Aktualisierung & Individualisierung dieses Themas . . . ich habe mal gedanklich meine Zahlen eingesetzt . . . für mich lohnt das immer noch, weil die Anlage deutlich teurer war als in Ihrem Beispiel und unser Eigenverbrauch leicht über Ihren Beispielswert lag . . . 😎👍😎 . . . bin schon sehr gespannt, auf das nächste Video, wenn Sie Ihre neuen & erweiterten Gedanken zum " richtigen " Bezugspreis vorstellen. Dazu hatten Sie ja auch schon ein Video auf Ihrem Kanal. Ein Update ist immer wichtig & nützlich 👍👍👍

OsningOsning
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Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das Video. Interessant wird die Berechnung vermutlich auch, wenn der Strompreisdeckel für eine gewisse Basislast kommt. Hat man dann eine Strompreismischkalkultion für die Stromkosten anzusetzen?

Viele Grüße

renep.
Автор

Sehr geehrter Herr Mücke,

meinen aufrichtigen Dank für Ihre Ihren Youtube-Kanal.
Respekt! Versiert, klar, auf den Punkt!

Steuerlich habe ich mich durch Ihre Tipps inspirieren lassen. Mittlerweile habe ich für meine PV-Anlage die Umsatzsteuer (inkl. des mitgekauften Speichers) und IAB zurück. S-AfA, etc. werde ich mit der nächsten Steuererklärung einreichen.

Kann ich nur weiterempfehlen.

olafd
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Wie immer ein interessantes Video. Eine weitere Unsicherheit fehlt noch. Wie wird ggf. der Umsatzsteuersatz durch den Gesetzgeber angepasst. Beim Gas wird ja schon reduziert, evtl. beim Strom auch noch? Dann würde die Rechnung möglicherweise wieder positiver.

Aurora
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Vielen Dank für das Video! Ich stehe kurz vor Inbetriebnahme meiner eigenen Selbstbau-Photovoltaikanlage und das Video kommt daher genau zum richtigen Zeitpunkt. Durch meinen sehr hohen Verbrauch (~ 10.000 kWh - wenn das E-Auto da ist), in Kombination mit recht niedrigen Investitionskosten durch den Selbstbau, ist der Vorsteuerabzug eigentlich uninteressant. Allerspätestens wenn die Strompreiserhöhung beim Verbraucher (in diesem Fall bei mir) ankommt.
Ich bin wirklich auf das Folgevideo gespannt!

smarterenergy
Автор

Wieder mal sehr informativ 👍
Geplant ist die komplette PV Anlage mit Speicher in China zu bestellen und dann selbst zu montieren.
Wie verhält sich da die Umsatzsteuer ab 01.01.2023

thomasperlt
Автор

Hallo Herr Mücke. Mal wieder sehr informativ. Eine Frage sind die Excel Tools aus ihren Videos auch Bestandteil des “Steuer-Wissen für PV-Anlagenbetreiber” Kurs? Vielen Dank

heinerford
Автор

Hallo Herr Mücke,

meine Anlage mit 10 kwp wurde bereits teilweise installiert und ich habe auch bereits 50 Prozent der Rechnung gezahlt. Wenn die Installation erst 2023 abgeschlossen wird, erhalte ich auf den gesamten Kaufpreis die volle MwSt zurück und muss auch meinen eigenverbrauchten Strom nicht versteuern?

Wenn die Anlage aber dieses Jahr fertig installiert und in Betrieb geht, kann ich mir über die Regelbesteuerung die MwSt. zurückholen? Und dann im nächsten Jahr vom neuen Steuergesetz profitieren und muss den eigenverbrauchten Strom nicht versteuern und nicht 5 Jahre lang die Umsatzsteuererklärung machen oder hänge ich dann im alten System "fest"?

Vielen Dank schon einmal und Sie haben wirklich einen tollen und informatives Video erstellt!

MrDanair
Автор

Hallo Herr Mücke. Vielen Dank für Ihr Video. Da ich eine große Batterie gekauft habe, wird mein Selbstverbrauch relativ hoch sein. Ich rechne damit, im Winter den produzierten Strom größtenteils selbst zu verbrauchen, während ich im Sommer hoffe, größere Mengen in das Netz einzuspeisen. Für welchen Zeitraum gilt nun die 10%-Regelung? Wird der Eigenverbrauch vom Finanzamt monatlich betrachtet oder gilt der Jahresverbrauch im Vergleich zur Jahreseinspeisung?

peternitschke
Автор

Hallo Herr Mücke, vielen Dank mal wieder für diesen Beitrag. Dass es so etwas wie eine Vorsteuerberichtigung mit 1/60 des Vorsteuerbetrages gibt, war mir in der Tat neu. Hierzu habe ich noch eine Frage: Ich habe im August 2022 meine Anlage in Betrieb genommen und, wie Sie es in Ihren letzten Videos geraten haben, den Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht. Beim Finanzamt habe ich die Betriebseröffnung deshalb 2021 deklariert. Beginnen in meinem Fall beide Fristen bereits 2021 oder erst ab der Inbetriebnahme 08/22?

janf.
Автор

Hallo, ist der Selbstverbrauch mit 8000 kWh nicht sehr hoch angesetzt? Ich brauche im Jahr momentan insgesamt nur gut 5000 kWh (habe kein E-Auto oder WP-Heizung)

gunter
Автор

Moin Herr Mücke,
ich danke wieder Mal für das Video! Ja die Zahlen mögen nicht für jeden passen, macht (zumindest mir) aber gar nichts, das Prinzip wird ja klar und jeder kann ja mit seinen Zahlen rechnen.
Im Hinblick darauf, dass meine große zweite Anlage seit letzter Woche endlich läuft und ich damit natürlich nicht mehr in den Genuss von Steuersatz 0% kommen werde, bin ich natürlich interessiert an anderen Einsparmöglichkeiten, wie einem anderen Bewertungsgrundsatz des Eigenverbrauchs (Einspeisevergütung wäre doch eine gute Basis😁)
Die 0% erleichtern es künftigen Anlagenbesitzern natürlich deutlich, es sei allen gegönnt (zumal die Anlagen dafür ja auch wieder teurer werden), dennoch sollte die "Ungleichbehandlung" ja nicht allzu groß ausfallen, reicht schon, dass es wohl dabei bleibt, sich jetzt die 5/6 Jahre durch das Tabellen und Formulare zu wühlen...
Lange Rede, kurzer Sinn, ich freue mich schon auf Ihr nächstes Video 😀😊
Gruß

Jaywaker
Автор

Danke für ein weiteres informative Video. Sie reden von "Inbetriebnahme" der Anlage. Nach meinen Informationen kann ich aber schon ab "Absichtserklärunf" der Installation einer Anlage mich als Unternehmer beim Finanzamt anmelden. Meine Anlage kommt im Januar und wenn nicht die ersten Hinweise auf Ust. Wegfall sich anbahnten, hätte ich dies schon beantragt.

Halisstra
Автор

Danke für die Informationen. Wobei ich anmerken möchte, dass ich einen jährlichen Verbrauch von 8MWh selbst erzeugten Stromes für ziemlich hoch halte. Bei einer Anlage ohne Speicher würde das einem Hausverbrauch von mindestens 16MWh entsprechen.

martinwilliges
Автор

Viele Dank für das wieder einmal interessante und sehr aktuelle Video.

Was ich nicht verstanden habe ist, ob sich für meine 2021 in Betrieb genommen 19 kWp-Anlage auch etwas ändert, oder ob das Gesagte nur für künftige Anlagen gilt.

DocAdams